08 Oktober 2009

Twittern kann den Arbeitsplatz kosten

Zugegeben, in Deutschland ist mir ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden, aber auch hier würden ähnliche Aktivitäten sicher nicht ganz unproblematisch sein. "Frust-Twittern" als Kündigungsgrund:
  
Ein Kellner hat seinen Arbeitsplatz verloren, weil er Nachrichten über die Kundschaft seines Arbeitgebers bei dem Mikroblogging-Dienst Twitter absetzte - darunter diverse zumindest in den USA bekannte Serienschauspieler. Dies berichtet der Blog Brand X der Los Angeles Times. 
 Quelle: zdnet


DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


07 Oktober 2009

Ausgewogenes Gleichgewicht oder einseitige Stimmungsmache? Grünes Licht für "informationsinkontinente Unschuldsvermutungshintergeher"?

Die Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Magdeburg hat in einem Interview mit der "Volksstimme" deutlich und kräftig rausgelassen, was bestimmt vielen Staatsanwälten auf der Seele liegt: endlich mal so richtig die Presse einspannen, um den Dreck von der Straße zu bekommen.

Volksstimme : Häufig sind Staatsanwälte bei Prozessen gegenüber fragenden Journalisten – sagen wir es einmal freundlich – nicht besonders auskunftsfreudig. Sie nennen weder ihren Namen noch beantworten sie rechtliche Fragen. Ist das ein Ansatz für Sie, etwas zu ändern ?

Wilkmann : Ja. Ich bin ein großer Freund davon, dass die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft der Presse Auskünfte erteilen. Ich bin insbesondere daran interessiert, dass auch unsere Sicht der Dinge in Verfahren dargestellt wird. Das hat etwas mit ausgewogenem Gleichgewicht zu tun. Wir sollten nicht den Verteidigern die Plattform für Äußerungen überlassen. 


Als wenn es nicht reicht, dass schon viele Pressesprecher von Staatsanwaltschaften, die einer meiner Mandanten  kürzlich als "informationsinkontinente Unschuldsvermutungshintergeher" bezeichnete, oft schon viel zu früh viel zu viel erzählen, stellt sich Frau Wilkmann offenbar vor, dass die Sitzungsvertreter zukünftig in der ersten Sitzungspause des ersten von geschätzten 50 Verhandlungstagen ganz schnell zur Journaille spurtetn um zeitlich vor den Verteidigern ausspucken zu können:

Ich war schon vor der Anklage eindeutig von der Schuld des Angeklagten überzeugt, nach dem heutigen Vormittag hat sich diese Einschätzung aus Sicht der Staatsanwaltschaft allein schon deshalb zur Gewißheit verfestigt, weil der Angeklagte schweigt.

Oder so ähnlich.

Und dass die Frau Behördenleiterin auch abändern will, dass die Staatsanwälte bisher keine Rechtsfragen beantworten haben, finde ich auch cool, fehlt noch, dass die Beantwortung der Rechtsfragen ohne Vergütung erfolgt, was möglicherweise einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz darstellen könnte.

Aber Frau Behördenleiterin wird schon wissen, was sie will, ganz bestimmt. Und dass das Interview zufällig in einer Zeitung erscheint, die in der Vergangenheit nicht gerade als heftiger Kritiker so machen staatsanwaltlichen fragwürdigen Handelns aufgefallen ist, überrascht auch nicht sonderlich.

Glückwunsch aber der Außenstelle Halberstadt, das macht Hoffnung, auch zukünftig fast nur verlässliche und sachliche Ansprechpartner zu haben.

In die Wache gekotzt

Manch einem vorläufig Festgenommenen oder als Beschuldigter oder Zeuge "Durch-die-Mangel-Gedrehten"war sicher schon einmal danach, das zu tun, was einem Jugendlichen jetzt laut "newsclick" in Gifhorn geschehen ist:

Drei alkoholisierte Jugendliche wurden am Montagabend in Wilsche von der Polizei aufgegriffen. Gemeinsam hatten laut Polizeibericht zwei 16-jährige und ein 14-jähriger Gifhorner eine Flasche Weinbrand getrunken. Einer der Älteren machte sich offensichtlich Sorgen um den 14-Jährigen, da dieser sich nach dem Genuss des hochprozentigen Alkohols nur noch schwankend fortbewegte und deutliche Ausfallerscheinungen zeigte. Er alarmierte die Polizei, die die Jugendlichen sogleich zur Dienststelle brachte. Die Alkoholtests ergaben bei den beiden 16-Jährigen Werte von 0,24 und 0,19, beim 14-Jährigen hingegen 1,06 Promille. Letzterer musste sich dann auch noch in der Wache übergeben. Die überraschten Eltern mussten ihre Söhne abholen und werden zudem die Rechnungen für den Hintransport bezahlen müssen.

Arrogant, zynisch aber fair

Es gibt einige Richter, deren Art und Verhandlungsführung eigentlich die Grenze des Unerträglichen öfter erreichen, als den Beteiligten lieb sein kann, die aber im Ergebnis durchaus fair sind und auch freisprechen, wenn es denn nun halt nicht für eine Verurteilung reicht. Die sind mir immernoch deutlich lieber, als diese weichgespühlten Grinser und Freundlichkeitsverbreiter, die hinterher die Kelle herausholen und gnadenlos den Grundsatz "indubio pro reo" mit Füßen treten.

Einer, bei dem sich mein ehemaliger Mandant schon vor vielen Jahren vor der Urteilsverkündung von dem erkennbar wutschäumenden Vorsitzenden anhören durfte:
"So, jetzt nach der Beratung können Sie mich nicht mehr ablehnen. Deshalb Angeklagter: Sie sind ein Schwein. Und Herr Rechtsanwalt: Wenn ich mal einen guten Verteidiger brauche, dann nehme ich Sie. Und nun: Im Namen des Volkes: Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen."
hat sich diesbezüglich offenbar nicht geändert hat, denn "Newsclick" berichtet:
  
Ulrich Pohl, Vorsitzender Richter der Ersten Strafkammer, ging in seiner Urteilsbegründung mit dem Angeklagten hart ins Gericht. "Sie haben sich unsäglich verhalten, es fehlt aber an Beweisen und Indizien für die juristische Ahndung der Vorwürfe. Deshalb gilt auch hier: Im Zweifel für den Angeklagten."

Doch für die Kammer stehe zweifelsfrei fest, "dass uns der Angeklagte in vielfältiger Weise dummdreist angelogen hat", sagte Pohl und merkte an: "Wie er nun mal so ist."

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch, da die Aussage der Klägerin nicht die für eine Verurteilung erforderliche "hohe Qualität" habe. "Nur weil der Angeklagte lügt, ist noch nicht bewiesen, dass er gewaltsam Geschlechtsverkehr mit der Klägerin hatte." Der Anwalt des Opfers beantragte drei Jahre Freiheitsstrafe. "Das wäre bei einer Verurteilung geradezu lächerlich gewesen", erklärte Pohl. "Bei sowas fangen wir erst bei fünf Jahren an zu denken."

Quelle: newsclick

06 Oktober 2009

Laienspiel

Die Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer fragt die Zeugin: "Können Sie mir als buchalterischen Laien mal erklären, was diese Zahlen zu bedeuten haben?"

Ich weiß bisher leider noch nicht, ob sie die Frage nur gestellt hat, um die Zeugin ein wenig zu locken, oder ob das mit dem buchhalterischen Laien stimmt.

05 Oktober 2009

Der glückliche Zeuge

Die Idee war gut und kam dem Zeugen entgegen. Das Amtsgericht in Niedersachsen schickte die Akte nach Dresden, damit der Zeuge in seiner Heimatstadt beim dortigen Amtsgericht vernommen werden konnte. Das freute ihn.

Blöd nur, dass der dortige Richter mir als Verteidiger von dem Termin nichts mitgeteilt hatte, so dass ich von mir beabsichtigte Fragen nicht stellen konnte. Also platzte der erste Hauptverhandlungstermin in Niedersachsen, weil ich der Verlesung seiner Vernehmung aus Dresden widersprechen musste.

Heute sollte es nun losgehen, und der Zeuge war aus Dresden angereist. Wieder blöd: der Angeklagte war nicht erschienen und nun dauerte es von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bis amtsärztlich feststand, dass der Angeklagte tatsächlich nicht verhandlungsfähig war.

Erkennbar zähneknirschend trollte sich der Zeuge wieder in Richtung Dresden und konnte irgendwie keine richtige Freude artikulieren, dass er nun im März beim nächsten Versuch wieder anreisen darf.

Blöd halt.

04 Oktober 2009

Vögel gibt es!

Manche Oberstaatsanwälte, die sich selbst offenbar für höchst locker halten, können manchmal nicht an sich halten und wenn ihnen dann der Kragen platzt, schreiben sie dem Gericht schon mal so, wie ihr juristisches Fachwissen es zulässt.

So ein vogelartiges Wesen meinte, nachdem ich die Beiziehung einiger Akten bezüglich eines 31er-Denunzianten beantragt habe, um dessen erfundenen Belastungen (Einfuhr von 4 bis 5 Kilo Kokain pro Monat über einen längeren Zeitraum) nachweisen zu können, ich wolle oder könne offenbar nicht verstehen, dass er diesen Teil der Anklage lediglich "colorandi causa" erhoben habe.

Ich hoffe, das Gericht wird verstehen können, wenn ich meine, dass eine Anklageerhebung "colorandi causa" zwar etwas über die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft aussagen mag, mit der StPO aber eher weniger vereinbar ist, weil offenbar gar nicht richtig ernst gemeint.

Wenn ich ein Auge zudrücke ... und hinterher nichts mehr davon weiß

Seit Wochen versuche ich, in einer Strafsache eine schriftliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu bekommen. Zunächst wird mein schriftlich Ansinnen abgelehnt, nun bat mich der Sachbearbeiter zweimal um Rückruf, was bisher nicht zum Erfolg geführt hat, weil dessen Bürozeiten mit meinen offenbar nicht kompatibel sind, ich habe ihn schlicht nicht erreicht.

Ich frage mich, was ihn hindert, mir ganz kurz per Fax mitzuteilen, was er mir zu sagen hat. Ich habe den Verdacht, er vertritt die Meinung eines Kommentators zu diesem Post, der meinte:
Auch wenn ich ein Auge zudrücke - aber nicht will, dass ich das nächste mal darauf festgelegt bin, will ich nix in der Akte haben...
Und genau diese Staatsdiener sind mir unheimlich und unangenehm, die später hin und wieder nicht dazu stehen, was sie sagen und zur Not behaupten, man habe sie am Telefon ja völlig falsch verstanden.

Was, auch mit zugedrücktem Auge, noch vertretbar ist, gehört in die Akte und ist zu dokumentieren, denn niemand weiß, ob z.B. einer der beiden Absprechenden in der Hauptverhandlung verhindert ist und es plötzlich heißt: Tut mir leid, aber von einer solchen Absprache weiß ich nichts.

Solche "Nurtelefonierer" sind für mich völlig wertfreie Gesprächspartner.

03 Oktober 2009

Akteneinsicht auch ohne Strafverteidiger

Mal wieder eine kleine persönliche Ansprache an alle Straftäter und die, die es noch werden wollen.



Und die Kollegen, an die sich jetzt die potentiellen Mandanten wenden, sollten einmal darüber nachdenken, einen Beiordnungsantrag zu stellen.

Die Angst geht um, die Konkurrenz aus Peine kommt

Au weia, jetzt kommt die Konkurrenz, aus Peine (das liegt irgendwo Richtung Hannover). Kollegen aus diesem Nest haben jetzt eine Zweigstelle in Braunschweig. Und sie haben einen Flyer, und der macht uns Angst.

Weil, die Kollegen teilen Wichtiges mit, dass sie Prädikatsexamen haben, was sie alles können und seit wann sie zur Anwaltschaft zugelassen sind.

Boahh! Das haut weg. Der Mandant, der mir den Flyer zeigte, fragte mich, was denn ein Prädikatsexamen sei. Als ich ihm das erklärt habe, meinte er: Nee, so welche braucht kein Mensch, die wissen nicht, wie das Leben geht und helfen können sie einem auch nicht, weil die sich selbst für viel zu wichtig nehmen.

Sein Wort in wessen Ohr auch immer, ich sage dazu nichts und versuche, ihm zu helfen.

Unfaire Strafverfahren: eher die Regel als die Ausnahme

Bei der etwas intensiveren Beschäftigung am Feiertag mit der Frage, wann eigentlich ein Fall der "notwendigen Verteidigung" vorliegt, wann also in einem Strafverfahren einem Angeschuldigten/Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss, werde ich sicher nicht auf großen Widerstand treffen, wenn ich die These aufstellte, dass jedenfalls immer dann, wenn ein Verstoß gegen den "Grundsatz des fairen Verfahrens" vorliegt, dadurch ein Fall der notwendigen Verteidigung impliziert wird.

Heftigen Widerstand werde ich sicher erfahren, wenn ich aufdecke, dass es nur einen Bruchteil von Verfahren ohne Beteiligung von Verteidigern gibt, in denen ein solcher Verstoß nicht vorliegt.

Was kaum ein Beschuldigter eines Strafverfahrens in Deutschland weiß, ist nämlich die Tatsache, dass er seit wohl bald 10 Jahren nach § 147 VII StPO ein eigenes Akteneinsichtsrecht hat; eine Tatsache, die selbst von einschlägigen Kommentaren bis heute schlicht ignoriert wird.

Es liegt auf der Hand, dass es unfair einem mit einem Strafverfahrenen überzogenen Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten ist, ihn nicht spätestens bei Anklageerhebung darauf hinzuweisen, dass er ein eigenes Akteneinsichtsrecht hat und sich damit, wenn er will, sehr viel besser auf eine drohende Hauptverhandlung vorbereiten könnte.

Und warum wird er nicht darauf hingewiesen? Meine These: Weil es der Justiz gar nicht unangenehm sein könnte, mit Angeklagten umzugehen, die nicht wissen, was in ihrer Akte steht.

Aber an dieser Stelle schließt sich der Kreis: Die Nichtinformation ist ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, und, schon liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor.

Lets go!

Schweinische Überschrift

Lange hat es gedauert, bis ich den etwas zwielichtigen Wortlaut der Überschrift des § 148 StPO begriffen habe, musste dann aber doch schmunzeln, als ich die fragenden Blicke der Mutter einer inhaftierten Mandantin gesehen habe, als ich ihr die Norm vorlesen wollte und mit der Überschrift begonnen habe:

Verkehr mit dem Verteidiger

02 Oktober 2009

Philipp Rösler (FDP) hat das Problem der Arbeitslosigkeit gelöst

Ich habe nun wirklich keine Ahnung mehr von Zivil- und Arbeitsrecht, strebe deshalb nur Versäumnisurteile oder Vergleiche an, aber was da jetzt im Arbeitsrecht beim Kündigungsschutz angedacht wird, überzeugt mich nicht.
Niedersachsens SPD-Chef Garrelt Duin hat die Pläne der FDP zur Lockerung des Kündigungsschutzes kritisiert. Duin sprach am Freitag in Hannover von „gefährlichen Plänen“. Der Kündigungsschutz bewahre Arbeitnehmer vor Arbeitgeberwillkür und kurzfristigen Unternehmerentscheidungen. FDP-Politiker wie Wirtschaftsminister Philipp Rösler argumentieren hingegen, eine Lockerung des Kündigungsschutzes erhöhe die Job-Chancen für Arbeitslose.
Quelle: newsclick

Irgendwie blöd nur, dass derjenige, durch dessen Kündigung ein Arbeitsloser Arbeit findet, zum Arbeitslosen wird. Vielleicht glauben Herr Rösler und die anderen Frohnaturen ja, dass die Fluktuation so groß wird, das die Statistiker nicht mehr nachkommen und glauben, dass niemand mehr arbeitslos ist.

Der eine kann kein Englisch, der nächste kann nicht rechnen, hoffentlich können die alle ihren Namen schreiben.

Der Bärenaufbinder

So einen Zeugen hat man gern. Typischer Autoverkäufer (ich bestreite, jemals Vorurteile gehabt zu haben), also ein aalglatter Schleimtyp, der alles sehr genau wusste und einen vom Pferd und anderen große Tieren erzählen wollte, z.B., wie eine KFZ-Finanzierung läuft, so nach dem Motto: Erst gibt die Bank das Geld, dann wird die Bonität geprüft.

Dass damit ein den Angeklagten belastendes Detail keinen Wert mehr hatte, war gut so; wenn der Typ ein wenig seriöser aufgetreten wäre, hätte der Freispruch etwas länger gedauert - so ging es ziemlich schnell.

Die Vorsitzende war souverän und zeigte deutlich, dass es reichte. Gefreut hat mich auch das Lob, sie wird wissen, was ich meine. Ich werde mich bemühen, weiterhin hin und wieder die ein oder andere Grenze auszuloten (mein Spitzname: Kantholz!).

Ex-Topmodel-Kanditatin vom Amtsgericht Braunschweig zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt

Unreife Heulsuse, das soll so in etwas das Resumee der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig gewesen sein, bei dem gegen eine Kandidatin aus dem Fernseh-Klamauk"Germanys Next Topmodel" verhandelt wurde.
Als Geisterfahrerin fuhr sie betrunken auf der A 39 und rastete auf der Polizeiwache aus. Einer 18-Jährigen schlug sie ihren Hackenschuh ins Gesicht: Eine Ex-Topmodel-Kandidatin  (21) ist gestern zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Heulsuse. Immer ein bisschen neben der Spur. Ihrem Medien-Image schien die dunkelhaarige Schönheit – einstige Braunschweiger Bewerberin bei der Castingshow "Germany‘s Next Topmodel" – im vergangenen Jahr auch im Privatleben gerecht zu werden.
Im Oktober war sie in der Packhofpassage nach einem Diskobesuch alkoholisiert in eine Prügelei mit drei Männern verwickelt. Die Männer hätten sie beleidigt, sagt sie vor Gericht. Einer 18-Jährigen, die schlichten wollte, schlug sie ihren Schuh ins Gesicht. Der Schlag mit dem spitzen Absatz traf die Unbeteiligte gefährlich nahe dem Auge. Ihr wurde schwarz vor Augen. Sie stürzte.
Zwei Monate später fuhr sie nachts mit 1,6 Promille Alkohol im Blut auf der A39 in die falsche Fahrtrichtung. "Ich muss auf der Autobahn gewendet haben", vermutet sie. Erinnern könne sie sich nicht mehr. Als ihr auf der Wache der Autobahnpolizei eine Blutprobe entnommen werden sollte, habe sie getobt, "wie ich es in 30 Jahren noch nicht erlebt habe", schildert ein Polizeibeamter gestern im Prozess vor dem Amtsgericht. Im Gerangel soll sie ihm die Finger geprellt haben.
Vor Gericht sitzt eine zurückhaltende, schlicht gekleidete junge Frau. Sie gesteht alles. Bei der 18-Jährigen hat sie vor Monaten angerufen und sich entschuldigt. Sie weiß nicht, sagt sie, wie die Situation derart habe eskalieren können nach der Beleidigung. "Ich werde oft ohne Grund beleidigt." Heulsuse und solche Sachen bekomme sie zu hören. Durch die Medien wurde bewusst ein Bild von ihr gezeichnet, so ihr Verteidiger. "Und so sehen die Menschen sie auch an. Das ist nicht einfach für eine junge Frau." Sie wolle abschließen und einen neuen Weg einschlagen.
Die 21-Jährige holt gerade den erweiterten Realschulabschluss nach und will später mit Tieren arbeiten. Seit Jahresbeginn unterzieht sie sich einer ambulanten Alkohol-Therapie. "Das letzte Jahr war eine sehr schwierige Zeit", sagt die Beschuldigte, die auf die Oberstaatsanwältin noch "sehr unreif" wirkt.
Rechtlich bedeutet der Schlag mit dem Schuh eine gefährliche Körperverletzung mit sechs Monaten Mindestfreiheitsstrafe. Mit einer neunmonatigen Gesamtstrafe auf Bewährung folgt der Richter dem Antrag der Staatsanwältin. Auflage: Sie zahlt 1000 Euro Schmerzensgeld an die 18-Jährige, 200 Euro an den Polizisten. Sie akzeptiert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: newsclick

Irgenwie komisch, dass das "falsche Bild", das man angeblich von ihr zeichnet, mit den geschilderten Taten eigentlich ganz gut zusammenpassen würde.
 

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