04 Oktober 2009

Wenn ich ein Auge zudrücke ... und hinterher nichts mehr davon weiß

Seit Wochen versuche ich, in einer Strafsache eine schriftliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu bekommen. Zunächst wird mein schriftlich Ansinnen abgelehnt, nun bat mich der Sachbearbeiter zweimal um Rückruf, was bisher nicht zum Erfolg geführt hat, weil dessen Bürozeiten mit meinen offenbar nicht kompatibel sind, ich habe ihn schlicht nicht erreicht.

Ich frage mich, was ihn hindert, mir ganz kurz per Fax mitzuteilen, was er mir zu sagen hat. Ich habe den Verdacht, er vertritt die Meinung eines Kommentators zu diesem Post, der meinte:
Auch wenn ich ein Auge zudrücke - aber nicht will, dass ich das nächste mal darauf festgelegt bin, will ich nix in der Akte haben...
Und genau diese Staatsdiener sind mir unheimlich und unangenehm, die später hin und wieder nicht dazu stehen, was sie sagen und zur Not behaupten, man habe sie am Telefon ja völlig falsch verstanden.

Was, auch mit zugedrücktem Auge, noch vertretbar ist, gehört in die Akte und ist zu dokumentieren, denn niemand weiß, ob z.B. einer der beiden Absprechenden in der Hauptverhandlung verhindert ist und es plötzlich heißt: Tut mir leid, aber von einer solchen Absprache weiß ich nichts.

Solche "Nurtelefonierer" sind für mich völlig wertfreie Gesprächspartner.

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