14 Oktober 2009

Zusagen der Staatsanwaltschaft

Als Verteidiger bin ich immer wieder hocherfreut, mit welcher Offenheit manche Kollegen ihre unzulässigen Anträge begründen.

Heute flattert mir der Antrag eines Kollegen auf den Tisch, der seine erkennbar unzulässige Beiordnung als Zeugenbeistand für den Hauptbelastungszeugen und ehemaligen Mitbeschuldigten bei einer Strafkammer beantragt, weil Handlungsbedarf unter der Berücksichtigung der Zusagen von Seiten der Staatsanwaltschaft Stendal und wegen Verfahrensabsprachen mit der Staatsanwaltschaft Stendal bestehe.

Ähnliches hatte eine andere Kollegin der Vorsitzenden der Strafkammer auch schon mitgeteilt, dumm irgendwie, dass die federführende Staatsanwältin dienstlich erklärt hat, es habe keine Absprachen mit dem Belastungszeugen gegeben und man habe mehr oder weniger unverbindlich über allgemeine Strafzumessungskritrien geplauscht.

Nicht nur der Angeklagte glaubt ihr kein Wort, zumal das bei ihr kein Einzelfall ist.


DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung






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