Bezugnehmens auf mein Schreiben vom 07.04.2009! möchte mir eine Polizeidienststelle am 22.10.2009 mitteilen, dass die Ermittlungen gegen meinen Mandanten noch nicht abgeschlossen sind.
Vor dem Hintergrund, dass die Verfahrensdauer ein anerkanntes Strazumessungskriterium ist, habe ich mir gedacht: Weiter so Freunde, lasst Euch Zeit!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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