28 Oktober 2009

Ähh, Bääh, der hat mich geärgert, jetzt bin ich zickig!

Mein Mandant ist gerade mal 14 Jahre alt geworden, er ist erkennbar in seiner Entwicklung gestört und lacht während der Hauptverhandlung an den unmöglichsten Stellen, insbesondere auch, wenn Opfer schildern, verletzt worden zu sein.

Das war auch schon vor einigen Wochen in einer anderen Hauptverhandlung vor demselben Gericht so.

Ich habe ernsthafte Zweifel, ob mein Mandant überhaupt kapiert, worum es geht und stelle den Antrag, ein Sachverständigengutachten einzuholen, der feststellen wird, dass mein Mandant noch nicht strafmündig ist.

Die Vorsitzende meint darauf, sie mache erstmal weiter, weil den Antrag hätte ich auch schon vor einigen Wochen stellen können, und verspätete Anträge würden von ihr so spät wie möglich entschieden werden.

Ähh, Bääh, der hat mich geärgert, jetzt bin ich zickig!

Hat sie nicht gedacht, ich bin aber überzeugt davon, dass sie es gedacht hat.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








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