12 Oktober 2009

Kammern sind manchmal zum Jammern

Die ein oder andere Rechtsanwaltskammer bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn es um die aktive Abwehr von Angriffen gegen die eigenen Mitglieder geht, insbesondere, wenn die Angriffe aus Richtung der Justiz gestartet werden. In solchen Fällen entsteht hin und wieder der Eindruck, man erstarre in Ehrfurcht, wenn der Angriff zum Beispiel von einer Generalstaatsanwaltschaft gestartet wird.

Im konkrten Fall wurde eine Kollegin von einem Oberstaatsanwalt einer Generalstaatsanwaltschaft auf recht subtile Art und Weise wegen des angeblichen Verdachtes eines Bruchs der Verschwiegenheitsverpflichtung bei der Rechtsanwaltskammer denunziert bzw. angeschwärzt.

Obwohl sich der Kammer sofort aufdrängen musste, dass der Vorwurf aus der Luft gegriffen war, stellte sich die Kammer nicht hinter ihr Mitglied sondern betonte oberwichtig, angeblich müsse man den erhobenen Bedenken nachgehen.

Nachdem im Nachhineien sogar die Generalstaatsanwaltschaft den Herrn Oberstaatsanwalt offenbar intern zurückgepfiffen hat und ausdrücklich bestätigt hat, dass nicht einmal ein Anfangsverdacht bestanden hat, versucht die Kammer nun den Rückzug mit dem Bemerken, es könnten sicherlich unterschiedliche Einschätzungen darüber vorliegen, ob die Haltlosigkeit von Vorwürfen von Beginn an erkennbar war.

Erbärmliches Herausgerede!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung






1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Interessant aber auch zu sehen dass andere Kammern in eine tiefe starre verfallen und dem treiben gewisser Münchner, Krefelder und Frankfurter Herr und Frauschaften, tatenlos zusehen.

Ziemlich kontrovers. Ne?

 

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