02 Oktober 2009

Ex-Topmodel-Kanditatin vom Amtsgericht Braunschweig zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt

Unreife Heulsuse, das soll so in etwas das Resumee der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig gewesen sein, bei dem gegen eine Kandidatin aus dem Fernseh-Klamauk"Germanys Next Topmodel" verhandelt wurde.
Als Geisterfahrerin fuhr sie betrunken auf der A 39 und rastete auf der Polizeiwache aus. Einer 18-Jährigen schlug sie ihren Hackenschuh ins Gesicht: Eine Ex-Topmodel-Kandidatin  (21) ist gestern zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Heulsuse. Immer ein bisschen neben der Spur. Ihrem Medien-Image schien die dunkelhaarige Schönheit – einstige Braunschweiger Bewerberin bei der Castingshow "Germany‘s Next Topmodel" – im vergangenen Jahr auch im Privatleben gerecht zu werden.
Im Oktober war sie in der Packhofpassage nach einem Diskobesuch alkoholisiert in eine Prügelei mit drei Männern verwickelt. Die Männer hätten sie beleidigt, sagt sie vor Gericht. Einer 18-Jährigen, die schlichten wollte, schlug sie ihren Schuh ins Gesicht. Der Schlag mit dem spitzen Absatz traf die Unbeteiligte gefährlich nahe dem Auge. Ihr wurde schwarz vor Augen. Sie stürzte.
Zwei Monate später fuhr sie nachts mit 1,6 Promille Alkohol im Blut auf der A39 in die falsche Fahrtrichtung. "Ich muss auf der Autobahn gewendet haben", vermutet sie. Erinnern könne sie sich nicht mehr. Als ihr auf der Wache der Autobahnpolizei eine Blutprobe entnommen werden sollte, habe sie getobt, "wie ich es in 30 Jahren noch nicht erlebt habe", schildert ein Polizeibeamter gestern im Prozess vor dem Amtsgericht. Im Gerangel soll sie ihm die Finger geprellt haben.
Vor Gericht sitzt eine zurückhaltende, schlicht gekleidete junge Frau. Sie gesteht alles. Bei der 18-Jährigen hat sie vor Monaten angerufen und sich entschuldigt. Sie weiß nicht, sagt sie, wie die Situation derart habe eskalieren können nach der Beleidigung. "Ich werde oft ohne Grund beleidigt." Heulsuse und solche Sachen bekomme sie zu hören. Durch die Medien wurde bewusst ein Bild von ihr gezeichnet, so ihr Verteidiger. "Und so sehen die Menschen sie auch an. Das ist nicht einfach für eine junge Frau." Sie wolle abschließen und einen neuen Weg einschlagen.
Die 21-Jährige holt gerade den erweiterten Realschulabschluss nach und will später mit Tieren arbeiten. Seit Jahresbeginn unterzieht sie sich einer ambulanten Alkohol-Therapie. "Das letzte Jahr war eine sehr schwierige Zeit", sagt die Beschuldigte, die auf die Oberstaatsanwältin noch "sehr unreif" wirkt.
Rechtlich bedeutet der Schlag mit dem Schuh eine gefährliche Körperverletzung mit sechs Monaten Mindestfreiheitsstrafe. Mit einer neunmonatigen Gesamtstrafe auf Bewährung folgt der Richter dem Antrag der Staatsanwältin. Auflage: Sie zahlt 1000 Euro Schmerzensgeld an die 18-Jährige, 200 Euro an den Polizisten. Sie akzeptiert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: newsclick

Irgenwie komisch, dass das "falsche Bild", das man angeblich von ihr zeichnet, mit den geschilderten Taten eigentlich ganz gut zusammenpassen würde.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bei dem Charakter ist ein Rechtsmittelverzicht aber recht gefährlich. Vielleicht hätte man schon aus taktischen Gründen das Verfahren noch etwas in die Länge ziehen sollen, damit sich das Mädel während des Verfahrens "bewähren" kann. Der nächste Ausraster kann nunmehr schon in den Knast führen.

Unknown hat gesagt…

"Der nächste Ausraster kann nunmehr schon in den Knast führen."

Und das ist auch gut so.

elbloggus hat gesagt…

Und mal wieder das Bild einer jungen Frau die auf dem Weg zu Ruhm und Reichtum von den Medien zerstört wurde. Sie wird nicht die letzte der weiblichen Daniel Kübelböcks sein.se

 

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