03 Oktober 2009

Akteneinsicht auch ohne Strafverteidiger

Mal wieder eine kleine persönliche Ansprache an alle Straftäter und die, die es noch werden wollen.



Und die Kollegen, an die sich jetzt die potentiellen Mandanten wenden, sollten einmal darüber nachdenken, einen Beiordnungsantrag zu stellen.

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wo findet man denn die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht ohne Verteidiger?

MFG

Werner Siebers hat gesagt…

§ 147 VII StPO: Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, können Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden, soweit nicht der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.

Werner Siebers hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
Anonym hat gesagt…

Sorry, aber das ist eine "Kann"-Vorschrift. Daraus ergibt sich nicht, dass die Staatsanwaltschaft dem unverteidigten Beschuldigten Akteneinsicht gegen MUSS.

Werner Siebers hat gesagt…

Schon mal was von Ermessensreduzierung gehört? Spätestens mit Anklagereife gibt es keinen Grund mehr, aber auch so oberrichtig GAR KEINEN!, den berechtigten Wunsch eines jeden Beschuldigten, der gern mal was aus seiner Akte wissen möchte, abzulehnen.

Mir schon klar, dass so mancher Ermessen mit Willkür verwechselt, aber das ist nicht neu.

Anonym hat gesagt…

Also bei mir wurde das neulich abgelehnt. Ich habe mit Verweis auf das EuGh-Urteil aus dem Jahre 1998 (NStZ 1998, 426) Akteneinsicht beantragt, was der Staatsanwalt abgelehnt hat mit den Worten: "Ich teile Ihnen mit, dass Ihnen selbst keine Akteneinsicht erteilt werden kann. Akteneinsicht kann ggf. einem für Sie bestellten Verteidiger gewährt werden".

OK, 3 Wochen später wurde das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, aber trotzdem...

Anmerkung: ich bin KEIN Jurist. :-)

Werner Siebers hat gesagt…

Es gibt leider kaum einen Staatsanwalt, der diese Vorschrift anwendet (oder überhaupt kennt!). Also mit der Nase draufstoßen - oder halt doch einen Verteidiger beauftragen ;-)

Anonym hat gesagt…

Hallo, super Bildqualität. Leider ist der Ton sehr leise und ich kann leider nicht alles verstehen.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit den Ton zu "normalisieren", dh die Aufnahme an das obere 0dB Ende zu drücken ohne das Verhältnis von Laut und Leise zu verändern.
MfG d.tgl.Leser

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de