Die Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer fragt die Zeugin: "Können Sie mir als buchalterischen Laien mal erklären, was diese Zahlen zu bedeuten haben?"
Ich weiß bisher leider noch nicht, ob sie die Frage nur gestellt hat, um die Zeugin ein wenig zu locken, oder ob das mit dem buchhalterischen Laien stimmt.
06 Oktober 2009
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3 Kommentare:
Ja nu. BWL wird er kaum studiert haben, und seine Profession ist Jura.
Also wird das wohl stimmen.
Gelobt sei der Geschäftsverteilungsplan, wenn die Vorsitzende der Witschaftsstrafkammer nicht weiß, was Buchhaltung ist.
@ JansMueller Als Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer auch ohne BWL-Studium nicht absolut fit in Buchhaltungsfragen zu sein, bedeutet: Fehlbesetzung!
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