Der Angeklagte ist Jugendlicher, verhandelt wird vor dem Jugendschöffengericht, die Staatsanwältin beantragt eine Jugendstrafe von einem Jahr zur Bewährung.
Ein glasklarer Fall der notwendigen Verteidigung; Problem: Der Angeklagte hat keinen Verteidiger. Der Verteidiger eines anderen Angeklagten weist noch auf diesen Punkt hin.
Wie sich das Gericht entscheidet, wird sich zeigen, dort kann man den Versuch der Anstiftung noch abweheren, indem man einen Pflichtverteidiger beiordnet oder deutlich unter dem beantragten Strafmaß bleibt.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Och, das ist beileibe kein Einzelfall.
An meinem Amtsgericht hat der Jugendrichter nach entsprechendem StA-Antrag eine nicht vorbestrafte junge Mutter zu 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt und dann noch zu einem sofortigen Rechtsmittelverzicht überredet, weil sie ja so gut weggekommen sei.
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