Leider muss ich bestätigen, dass es immer wieder Strafverfahren gibt, in denen Staatsanwaltschaft und oft auch das Gericht völlig die Augen davor verschließen, dass die Unschuld eines Angeklagten sich so sehr aufdrängt, dass z.B. die Aufhebung eines Haftbefehls oder die kurzfristige Freisprechung eines Angeklagten eigentlich zwingend sind.
Aber da wird in dubio contra reo gezerrt, gezogen und Entlastendes verschleiert und verwässert, dass es einem die Tränen in die Augen treibt. Das geschieht nicht oft und ist nicht die Regel, aber leider ist es auch nicht selten; ich verhandele zur Zeit in einem Verfahren in einer Stadt mit einer großen Autofabrik, in dem einigen Beteiligten der Begriff der Unschuldsvermutung vermutlich solche Kopfschmerzen bereitet, dass sie ihn gar nicht in ihren Kopf lassen.
Peinliche Auftritte, sehr peinlich, die jedenfalls die Feststellung zulassen, dass man es nicht nur besser sondern vermutlich kaum schlechter machen kann.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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