17 Oktober 2009

Drohgebärden als Ausfluss unprofessioneller Einseitigkeit

Typisches, klischeehaftes Fehlverhalten, ein Paradebeispiel für unprofessionelle Einseitigkeit. Dazu noch unerzogene Unhöflichkeit. Man fragt sich manchmal, warum es Behörden gibt, die solche Mitarbeiter nicht vernünftig schulen oder, wenn sie unbelehrbar bleiben, nicht mit anderen Aufgaben betraut, denen sie gewachsen sind.

Am ersten Verhandlungstag eines Strafprozesses vor dem Amtsgericht Wolfsburg, ein belastender "Zeuge der Anklage". Der verwickelt sich in Widersprüche und erzählt 1 1/2 Jahre nach der Tat eine völlig andere Geschichte, als wenige Tage nach der Tat bei der Polizei.

Gleichwohl wird er, wohl, weil er so schön beide Angeklagte belastet, vom Sitzungsvertreter in Watte gepackt. Im Gegenteil, dieser Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft versucht sogar, durch unqualifiziertes Dazwischenquatschen zu verhindern, dass die Verteidigung die Widersprüche in den Aussagen dieses Zeugen aufdeckt. Er merkt dabei noch nicht einmal, dass sein Theater gerade dazu führt, dass dadurch die Aufmerksamkeit noch deutlicher auf diesen Widerspruch gelenkt wird.

Danke!

Nun, am zweiten Verhandlungstag, ein Zeuge, der eigentlich nichts zu sagen hat, insbesondere, weil er schon nach der Tat darauf hingewiesen hat, dass er betrunken war. Auf Vorhalte räumt er auch ein, seine Aussage ein wenig geschönt zu haben, ohne, dass das auch nur einen Deut an der Beweislage ändert. Klar ist bis dahin schon ohne jeden Zweifel, dass einer der Angeklagten überführt und der andere freispruchreif entlastet ist, ohne dass es auf diesen Zeugen auch nur im Geringsten ankommen würde.

Nun schlägt aber die Stunde des Herrn Sitzungsvertreters. Mit einer Wichtigkeit, die jeden Justizminister in den Schatten stellt, predigt er dem Zeugen, dass eine Falschaussage vorläge und dass er sich überlegen solle, selbige zu korrigieren - obwohl das schon längst gechehen ist bla, bla bla - und das erkennbar nur, weil der Zeuge aus seiner Sicht dem Lager der Angeklagten zuzuordnen ist.

Warum er solches Theater nicht am ersten Tag veranstaltet hat, als ein Belastungszeuge erkennbar Unsinn erzählt hat, wird nicht sein Geheimnis bleiben, alle haben es erkannt: Unprofessionelle Einseitigkeit!

Der Verteidiger muss einseitig sein, der Staatsanwalt dürfte zumindest ansatzweise so tun, als sei der Ausdruck der "objektivsten Behörde der Welt" nicht nur eine peinliche Lachnummer.

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung





Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de