Es gibt einige Richter, deren Art und Verhandlungsführung eigentlich die Grenze des Unerträglichen öfter erreichen, als den Beteiligten lieb sein kann, die aber im Ergebnis durchaus fair sind und auch freisprechen, wenn es denn nun halt nicht für eine Verurteilung reicht. Die sind mir immernoch deutlich lieber, als diese weichgespühlten Grinser und Freundlichkeitsverbreiter, die hinterher die Kelle herausholen und gnadenlos den Grundsatz "indubio pro reo" mit Füßen treten.
Einer, bei dem sich mein ehemaliger Mandant schon vor vielen Jahren vor der Urteilsverkündung von dem erkennbar wutschäumenden Vorsitzenden anhören durfte:
hat sich diesbezüglich offenbar nicht geändert hat, denn "Newsclick" berichtet:"So, jetzt nach der Beratung können Sie mich nicht mehr ablehnen. Deshalb Angeklagter: Sie sind ein Schwein. Und Herr Rechtsanwalt: Wenn ich mal einen guten Verteidiger brauche, dann nehme ich Sie. Und nun: Im Namen des Volkes: Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen."
Ulrich Pohl, Vorsitzender Richter der Ersten Strafkammer, ging in seiner Urteilsbegründung mit dem Angeklagten hart ins Gericht. "Sie haben sich unsäglich verhalten, es fehlt aber an Beweisen und Indizien für die juristische Ahndung der Vorwürfe. Deshalb gilt auch hier: Im Zweifel für den Angeklagten."
Doch für die Kammer stehe zweifelsfrei fest, "dass uns der Angeklagte in vielfältiger Weise dummdreist angelogen hat", sagte Pohl und merkte an: "Wie er nun mal so ist."
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch, da die Aussage der Klägerin nicht die für eine Verurteilung erforderliche "hohe Qualität" habe. "Nur weil der Angeklagte lügt, ist noch nicht bewiesen, dass er gewaltsam Geschlechtsverkehr mit der Klägerin hatte." Der Anwalt des Opfers beantragte drei Jahre Freiheitsstrafe. "Das wäre bei einer Verurteilung geradezu lächerlich gewesen", erklärte Pohl. "Bei sowas fangen wir erst bei fünf Jahren an zu denken."
Quelle: newsclick
1 Kommentar:
Mir sind die "harten Hunde" unter den Richtern, die man getrost mit Anträgen und Beschwerden eindecken kann, die zwar jede Eingabe wutschnaubend zur Kenntnis nehmen, hinter deren mürrischer Fassade sich aber ein fairer und kompetenter Jurist verbirgt, ebenfalls lieber als deren freundliche Dackelblick-Kolegen, vor deren Zuvorkommenheit der Mandant dahinschmelzt, die er keinesfalls verärgern will, weil er sich eine besonders milde Behandlung erhofft, die dann aber unbeeindruckt vom Verlauf der Verhandlung nonchalant eine sich bereits vorher zurechtgelegte "Höchststrafe" dahinschlampen, ohne Kenntnis oder Respekt von der StPO zu haben.
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