16 September 2009

Betriebsausflug: Amtsgericht Peine bleibt geschlossen - gelebte Bürgernähe!

Ich lese in der Braunschweiger Zeitung:
"Das Amtsgericht Peine bleibt wegen eines Betriebsausfluges am Freitag, 18. September, geschlossen."
Und irgendwie frage ich mich immer wieder: Wer bezahlt eigentlich die Angestellten, Beamten und Richter an solchen Tagen des saufenden Vergnügens? Könnte das der Steuerzahler sein?

Gehören solche Verlustierungen von Behörden, bei denen in der Regel nichts weiter geschieht, als gnadenloses Gesaufe und Gebaggere (man könnte das auch drastischer ausdrücken!) nicht eigentlich in die dienstfreie Zeit oder müsste nicht zumindest den Teilnehmern für diesen Tag der gelebten Bürgernähe ein Urlaubstag angerechnet werden?

Ich wette, diese Unsitte der unverschämten Steuergeldverschwendung würde sofort der Vergangenheit angehören.

7 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Was haben Sie gegen ein bißchen Team Building? Im Gegensatz zur freien Wirtschaft dürften die Mitarbeiter des Amtsgerichts den Ausflug übrigens selbst bezahlen müssen.

AnotherOne hat gesagt…

Wir wissen jetzt also: Herr Siebers macht mit seinen Mitarbeitern keine Betriebsausflüge. Weil: ist ja reine Geldverschwendung.

Bei allem Verständnis für unzufriedenes Gemoppere: Geht's noch?

laertes hat gesagt…

lieber werner, eine kleine richtigstellung. ich bitte um freundliche beachtung.

bei uns ist es so:

wenn die staatsanwaltschaft einen behördenausflug macht, wird der zunächst aus gutem grund auf einen werktag gelegt und nicht aufs wochenende, weil da der erfahrung nach viele nicht können (wollen).
urlaub muss für diesen tag in der tat nicht genommen werden, aber (und das ist jetzt GANZ WICHTIG!):

1. wir bezahlen den ausflug tatsächlich komplett selbst!

2. die arbeit, die liegenbleiben kann, bleibt liegen - und wird dann am nächsten arbeitstag vorgelegt. wir nehmen also eine doppelbelastung für den 'day after' in kauf.

3. die dringliche arbeit wird vom eildienst weiterhin wahrgenommen. es entsteht also kein ausfall.

darin liegt nach meinem empfinden keine verschwendung irgendwelcher steuergelder. abgesehen davon, dass der behördenausflug nur ein- bis zweimal im jahr - und nicht jede woche - vorkommt.

Werner Siebers hat gesagt…

@AnotherOne: Noch schlimmer, ich habe alle rausgeschmissen.

@laertes: Ich glaube Dir aufs Wort, dass Du Deine Arbeit nachholst. Aber vergiß nicht, bezahlt wird nicht das Ergebnis, vielmehr die Zeit.

Und dass die reinen Ausflugskosten selbst bezahlt werden, hab ich nie bezweifelt.

Caminho hat gesagt…

Herr Siebert, wie regelmäßig nehmen Sie eigentlich an behördlichen Betriebsausflügen teil, dass Sie so genau wissen was dort passiert?

Und kann es sein, dass Sie manchmal ein kleines bißchen Überreagieren?

Anonym hat gesagt…

Diese sogenannte "unverschämte Steuerverschwendung" würde auch zu Lasten des eigenen Zeitkontos stattfinden, da bei der akuten Personalknappheit im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften jeder Angestellte und Beamte eine Vielzahl von Überstunden angehäuft hat, so dass das jeden Arbeitnehmer nur ein müdes Lächeln kosten würde.
Dass diese im Übrigen NICHT vergütet und ab einer bestimmten Anzahl einfach gestrichen werden, dürfte für Sie ja wohl im Umkehrschluss demnach auch eine "unverschämte Ungerechtigkeit" darstellen... nicht wahr?! Und in dem Fall würde ich Ihnen sogar Recht geben.

Werner Siebers hat gesagt…

Dass diese im Übrigen NICHT vergütet und ab einer bestimmten Anzahl einfach gestrichen werden, dürfte für Sie ja wohl im Umkehrschluss demnach auch eine "unverschämte Ungerechtigkeit" darstellen...

JA!

 

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