08 September 2009

Verteidigung wird abgeschafft

Schade für die Kollegen im Bezirk des Amtsgerichts Augsburg, denn dort ist Verteidigung überflüssig, Strafrechtler müssen umschulen oder wegziehen, denn das Gericht macht immer alles richtig, natürlich von Amts wegen schon!

Eine Richterin dieses Gerichts teilt mir nämlich mit:

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Gericht die Vorschriften der StPO von Amts wegen beachtet. Entsprechende Hinweise Ihrerseits (in der Funktion als Verteidiger) sind also entbehrlich.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dasselbe Gericht einen Haftbefehl wegen eines angeblichen Betrugsschadens von unter 100,00 € erlassen hat.

10 Kommentare:

Vollzugsteilnehmer hat gesagt…

Tja, die Bayern...

Werner Siebers hat gesagt…

Nun wird sich die Dame zunächst dienstlich zu äußern haben wegen eines Befangenheitsantrages, dann wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde; und meinen Auftrag, das alles wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung überprüfen zu lassen, werde ich auch erfüllen.

RA JM hat gesagt…

Oh, heilige Arroganz - oder sollte man schlicht sagen: Ekelhaft!?

corax hat gesagt…

Königlich Bayerisches Amtsgericht
halt.
Erstarret in Ehrfurcht.

Werner Siebers hat gesagt…

Aber ich werde dieser gottähnlichen Dame den Gefallen tun und sie berühmt machen.

AnotherOne hat gesagt…

Um was für einen Haftbefehl geht es denn? 112er oder 230er? Einen 112er fände ich auch schon extrem merkwürdig. Ein 230er (Beschuldigter ist der Ladung zur Hauptverhandlung nicht gefolgt, er hat sich sein angedrohtes Schicksal also selbst ausgesucht) hingegen erscheint mir durchaus vertretbar. Es gibt keinen Anspruch darauf, einen Strafbefehl zu bekommen, und auch keinen darauf sich wegen eines Betruges über 100 Euro nicht verantworten zu müssen.

thomas hat gesagt…

man soll es nicht für möglich halten auf welchen Rossen manche ... kantholy halt uns uaf dem laufenden!

Werner Siebers hat gesagt…

Es war kein Sitzungshaftbefehl nach § 230 StPO, der Beschuldigte steht nicht unter Bewährung und hat keine schwerwiegenden Vorbelastungen.

Anonym hat gesagt…

Entsprechende Hinweise der Verteidigung sind entbehrlich? Sehe ich grundsätzlich genauso. Leider wird diese Ansicht von den Revisionsgerichten nicht geteilt. Wenn man nicht gegen jeden Pups mit großformatigen Plakaten und in Begleitung eines Fanfarenzugs sofort mit Abscheu und Empörung Widerspruch erhebt, hat man im Zweifel die Rüge verwirkt.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Soso, das Kantholz unterwegs im Dienste der guten Sache und den klassischen Dreiklang der Richter- ABM im Gepäck: Befangenheit, DAB und Strafanzeige. Kein Wunder, dass ich dich nicht erreiche. Sollte sie dich festnehmen lassen, hast du ja meine Nummer.

 

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