28 Juli 2010

Einfach abgeschrieben, aber gut!


Irgendwie konnte ich mir das nicht entgehen lassen. Meine Gedanken, die ich hin und wieder habe, so treffend formuliert, dass ich dafür, dass ich sie abschreiben darf, mehr als nur einen Lizenz-Kaffee ausgeben werde.

Zwei Themen, fein aufeinander bezogen, der Kollege Nebgen treibt mich trotz eigentlicher temporärer Abstinenz an die Tastatur. Und nicht, dass die jungen Damen, um die es geht (nicht zwingend promoviert), davon ausgehen, dass ich finde, dass alle so sind, die mir in letzter Zeit so begegnet sind, als sie versucht haben, die Aufgabe einer Strafrichterin zu erfüllen. Eine war anders, ich sage aber nicht, welche: 
Die Justizbehörde scheint ... bei der Einstellung von Richtern keine erkennbaren Auswahlkriterien anzulegen - außer den Examensnoten und einer politisch verordneten Frauenquote.


Das bevorteilt überambitionierte Mädchen, die in der Schule gerne Klassensprecherin waren, im Studium auf Nebengebiete wie Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Kriminologie vollständig verzichtet haben, ab dem vierten Semester zwölf Stunden täglich für das Examen gelernt haben und danach mit ihrer Promotion über irgendein sehr spezielles zivilrechtliches Thema ins Richteramt gehievt werden, weil sie jung, weiblich und promoviert sind. Einmal im Amt, müssen sie dann auf einmal Strafrecht machen, obwohl sie das auf der Uni schon immer doof fanden, wegen der ekligen Sachverhalte.


Die nutzen das Amt der Strafrichterin dann stattdessen, um dort einen jungmädchenhaften Gerechtigkeitssinn ausleben, der zumeist darauf hinausläuft, möglichst viele Menschen möglichst hoch zu bestrafen. Das dem zugrunde liegende Menschenbild nährt sich hauptsächlich aus Romanen von Jane Austen und Enid Blyton, kaum aus eigener Lebenserfahrung.


Das ist übrigens keine Polemik, sondern beruht einzig auf Beobachtung, die sich leider immer wieder bestätigt. Durch die einseitige Einstellungspraxis der Justizbehörde ist dieser Typus Richterin mittlerweile so zahlreich, dass wir im Büro sogar einen eigenen Begriff für diese Art Richterin haben, nämlich "Eule".


Wegen des Gesichtsausdrucks.


Und das sind natürlich nur: "Einzelfälle":

Wenn irgendjemand irgendetwas als Einzelfall bezeichnet, dann ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau das nicht. Einen einzeln in der Savanne stehenden Baum brauche ich nicht mehr demonstrativ als Einzelfall zu bezeichnen; das sieht ja jeder.

Stattdessen beschwört der geneigte Politiker, Staatsanwalt oder wer sonst noch gerne abwiegelt, meist dasjenige zum Einzelfall, das völlig üblich ist, überraschenderweise aber gerade nicht mehr gemocht wird. Besonders häufig hört man das bei Fehlern von Behörden oder nationalistischen Straftaten. Wenn mal wieder ein Trupp besoffener Bundeswehrsoldaten ausländerfeindliche Parolen brüllend durch eine Kleinstadt marodiert ist, kommt garantiert der freundliche Herr von der CDU und spricht von "Einzelfällen". Gerne wird er auch das Wort "bedauerlich" hinzufügen, wenn er mit all seiner Empathie bemerkt haben sollte, dass weite Teile seiner Wählerschaft grölende Soldaten wohl doch nicht so toll findet. Wenn man weiß, dass jeder von denen ein bedauerlicher Einzelfall ist, dann muss das Ganze doch gleich all seinen Schrecken verlieren.
Auch Behördenfehler sind praktisch wieder gutgemacht, hat man sie einmal als bedauerliche Einzelfälle abgetan. Hat die Staatsanwaltschaft mal wieder zehn Entlastungsbeweise jahrelang hartnäckig ignoriert und musste von der letzten Instanz hierauf hingewiesen werden, ist das bestimmt wieder genau so ein bedauerlicher Einzelfall.
Eigentlich meinen die auch gar nicht "Einzelfall" - so wie "Einzelkind" - sondern sie meinen "Waisenfall": ein unschönes Ereignis, das weder Vater noch Mutter hat und für das deshalb auch niemand verantwortlich ist. Auf diese Weise kann ein geübter Staatsanwalt ganze Wälder verschwinden lassen:
"Der Sachsenwald, Herr Vorsitzender, ist gar kein Wald. Das ist nur eine zufällige Ansammlung von Bäumen. Alles Einzelfälle."
 



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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4 Kommentare:

RAinBraun hat gesagt…

Du kannst dann noch einen Tofu für mich draufpacken. ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Kaffee mit Zucker, Tofu mit Remoulade?

RAinBraun hat gesagt…

Ich nehme meinen Tofu pur, ohne alles.

kj hat gesagt…

So ein Schwachsinn. Als wenn es
geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Juristen gäbe.

Im übrigen wären mir die überambitionierten Mädels, die Detail verliebt, ins Gesetz schauen, Rechtsprechung und Kommentare wälzen und sauber auf Argumente eingehen, lieber als die männlichen "Untertantypen" die alle Bedenken wegwischen, der Obrigkeit in den Arsch kriechen, mit ihrer männliche Autorität und mit Floskeln arbeiten.

 

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