09 Juli 2010

Guter Rat, schlecht und teuer

Der Kollege, auch Fachanwalt für Strafrecht, soll dem Mandanten vor etwa drei Jahren geraten haben, in einer BTM-Sache ein Geständnis abzulegen, weil es sonst "schlimmer" werden könnte. Obwohl der Mandant beteuert hat, unschuldig zu sein, hat er auf seinen Verteidiger gehört. Es gab 10 Monate auf Bewährung.

Das Spiel dann nochmals 1,5 Jahre später, wieder der Rat des Verteidigers, zu gestehen, obwohl der Mandant sagte, er habe mit dem Vorwurf nichts zu tun. Es gibt 10 Monate ohne, der Widerruf der ersten Bewährung droht.

Jetzt der dritte Anlauf, die Beweislage ist dünn, trotzdem wieder der Rat des erneut beauftragten Kollegen, der Mandant hört nicht, bestreitet und stellt selbst Fragen an den einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung, deren Beantwortung eindeutig für die Unschuld des Mandanten spricht.

Nun wird er aber zu fast drei Jahren verurteilt, weil das Gericht von seiner Täterschaft allein deshalb überzeugt ist, weil aufgrund der Vorverurteilungen feststeht, dass dem Mandanten BTM-Geschäfte "nicht wesensfremd sind und deshalb zwanglos die jetzt angeklagten Taten zu seinem bisherigen Lebenswandel passen".

Seinen bisherigen Verteidiger würde der Mandant jetzt eigentlich gern, nun sagen wir, grillen, woran ich ihn bisher nur deshalb leicht hindern konnte, weil er inhaftiert ist. Ich habe ihm auch gesagt, er soll sich selbst grillen, dass er einen solchen Kollegen, wenn es denn so war, wiederholt beauftragt hat.

Viel Geld dafür, den bestreitenden Mandanten zu einem Geständnis zu nötigen, wenn das stimmt, was der Mandant erzählt hat.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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6 Kommentare:

immobilienanwalt hat gesagt…

nur allein wegen des (in anderen Verfahren festgestellten) schlechten Lebenswandels wird wohl kein Gericht verurteilen. Das Rechtsmittel wird es wohl kaum überleben.

Andreas Neuber hat gesagt…

Ich habe nur "unschuldige" Mandanten.

Helmut Karsten hat gesagt…

Ist das auf dem Bild der Kopf des Pferdes, des "Bamberger Reiters"?-
Wollt's nur mal wissen.........

Werner Siebers hat gesagt…

Deutsches Eck in Koblenz. Das Ross von Kaiser Wilhelm I, dem Vorgänger von Christain Wulff, der auf Kosten der Steuerzahler nach Südafrika gereist ist, um Fußballmillionären eine Bronzemadaille umzuhängen.

Fragezeichen hat gesagt…

Zwar suche ich keinen Rat, habe aber eine Frage, die ein Strafrechtsexperte vielleicht beantworten könnte:

Wie ist zur Zeit die Rechtslage in Sachen Anschauen von Kinderpornografie, ist bereits das Anschauen strafbar? Ist es tatsächlich möglich über eine gefakte Internetseite auf eine Seite mit kinderpornografischen Inhalten weitergeleitet zu werden, wenn man einen irgendwie kindlich gearteten Suchbegriff in eine Suchmaschine eingibt?

Fragezeichen hat gesagt…

Ok, war vielleicht eine Frage an falscher Stelle. Jedenfalls wünsche ich mir, dass geschändete Kinder auf jede mögliche Weise geschützt werden. Sollte es nicht möglich sein, einen Server, der kinderpornographische Bilder verbreitet, sofort abzuschalten, würde eine Sperre jedenfalls verhindern, dass die Kinder weiter zu sehen sind. Zu dem bestialischen Missbrauch kommt noch eine seelische Vergewaltigung durch das Anschaun.
Ich hoffe, dass es auch weiterhin möglich ist, solche Seiten der Polizei zu melden, falls jemand beim surfen oder durch spam dort landet ohne es zu wollen.
Lieber Herr Siebers, sorry, ich bin ein wenig von Ihrem Post "Guter Rat..." abgewichen. Jetzt mache ich auch Schluss damit.

 

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