12 Juli 2010

Ich Schöffe, ich nix verstehen

Nun beschäftigt sich die Politik mit einem brisanten Thema, nämlich mit der Frage, ob ein Schöffe die deutsche Sprache beherrschen sollte.
Schöffen müssen deutsche Sprache ausreichend beherrschen - Bundesrat beschließt Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


In der Sitzung des Bundesrates am 09.07.2010 haben die Länder ein Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (BR-Drs. 398/10(B)) gebilligt. Danach dürfen das Schöffenamt zukünftig nur noch Personen ausüben, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und daher der Hauptverhandlung folgen können.
Quelle: lexisnexis

Klingt selbstverständlich, war es bisher aber nicht.

Wohl noch nicht in das Bewußtsein der Politiker gedrungen ist das Problem der Schöffen, die zwar der deutschen Sprache mächtig sind, gleichwohl nichts verstehen oder nichts verstehen dürfen, weil der Vorsitzende ihnen seine Meinung aufs Auge drückt.


Ein wenig Erfrischung für meine Leser bei der Hitze.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"gleichwohl nichts verstehen oder nichts verstehen dürfen, weil der Vorsitzende ihnen seine Meinung aufs Auge drückt."

Solche Schöffen bieten keine Gewähr für ihre Unabhängigkeit. Ist das etwa keine Voraussetzung?

Anonym hat gesagt…

"Hauptverhandlung folgen können" bedeutet aber insbesondere, sich mit den §§ 212, 257b und 257c StPO vertraut zu machen. Deutschkenntnisse reichen da nicht aus.- Deshalb wirken Schöffen in der Hauptverhandlung wie Ministranten, die die Litugie nicht kennen.

 

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