30 Juli 2010

Richter Alexander Hold schwafelt über den Fall Jörg Kachelmann


Gut, dass man hin und wieder urlaubsbedingt mal Zeit hat, um  zu diese vormittäglichen Zeit in den Fernseher zu schauen. Und natürlich, sofort finde ich eine „Expertenanhörung“ in Sachen Kachelmann - was denn sonst! Das Statement wird abgegeben von Richter Alexander Hold, der ob seiner Pseudo-Souveränität den Eindruck erweckt, er hat das Urteil schon geschrieben.

U.a. lässt er sich aus über die Glaubwürdigkeit der Zeugin aus, vielleicht, weil er den Unterschied zur Glaubhaftigkeit einer bestimmten Aussage nicht kennt, auf die es wohl eher ankommt.

Dann spekuliert er über den Akteneinhalt einer Akte, die er nicht kennt.

Der Mann vermittelt den Eindruck, keine Ahnung zu haben und lediglich herumzulabern. Gut, dass er beim Fernesehen gelandet ist.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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19 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

" Gut, dass er beim Fernsehen gelandet ist." - Eben, drum!

Wolf J. Reuter hat gesagt…

Das schließe ich mich an. Solche brauchen wir nicht im Gerichtssaal...

Handschellen hat gesagt…

Na toll, dafür, dass Du Dir so einen Mist reinziehst, muss ich ich ackern wie eine Hafendirne! Wech vom Fernseher! Wenn Du weiter fernsiehst, kannste auch wieder herkommen und ich mache Dir Fernsehen an!

Danielaschatz hat gesagt…

http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Hold
"Seine Rückkehr in den Staatsdienst nach Ende seiner TV-Karriere hat ihm das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz garantiert."

Dann knüpft sich mein Held sicher alle vor, die hier ohne amtliche Genehmigung lästern!

Werner Siebers hat gesagt…

@Handschellen: Falle schieben, schnelles Geld für wenig Einsatz.

gonsior hat gesagt…

Widerlich.
Hier kennt man alle Tricks.

kj hat gesagt…

Vielleicht kann mal einer der Experten den Unterschied zwischen Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit erklären und wieso es darauf ankommt. Es gibt zwar einen Zusammenhang, je höher die Intelligenz und soziale Stellung, desto eher besteht die Bereitschaft zur Lüge, aber weiter bringt das wirklich nicht.

kj hat gesagt…

Die sogenannten Fachanwälte für Strafrecht reden noch groeßeren juristischen Schwachsinn. So meinte einer bei ntv, das Landgericht müsse sich bei einer Verurteilung entscheiden, wem es glaubt, Kachelmann oder dem Opfer, als wenn es das offene Beweisergebnis nicht gäbe. Aber das wurde hier ja schon diskutiert.

Werner Siebers hat gesagt…

Glaubwürdigkeit beschreibt, ob man einer Person insgesamt glauben kann. Glaubhaftigkeit beschreibt, ob dieser einen bestimmten Aussage geglaubt werden kann.

kj hat gesagt…

Also könnte eine Person glaubwürdig sein, aber die Aussage unglaubhaft. Angeklagte sind per se unglaubwürdig, können aber glaubhaft Aussagen, Polizisten sind per se glaubwürdig, aber im Einzelfall ist ihre Aussage unglaubhaft.

Welch eine schwachsinnige Differenzierung. Arme Justiz!

FrankR hat gesagt…

Ach, hätt ich doch nur auch die Zeit Fortbildungsfernsehen zu schauen. Leider muss ich eine hemd nach dem anderen Durchschwitzen ob der ganzen Arbeit. Schnüff...

Anonym hat gesagt…

@ kj

Die Differenzierung zwischen Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit ist für die Beweiswürdigung unerheblich. Die Differenzierung ist vielmehr etymologisch bedingt.

Sie basiert darauf, dass Würde etwas menschliches ist und somit nur Personen - nicht hingegen Aussagen - Würde haben:

-> Der Zeuge ist (un-)glaubwürdig.
-> Die Aussage des Zeugen ist (un-)glaubhaft.

RA JM hat gesagt…

@ kj: Das ist keine "schwachsinnige Differenzierung", sondern lediglich korrekter juristischer Sprachgebrauch - ähnlich wie bei Strafanzeigen, die nicht "gestellt", sondern "erstattet" werden. Strafanträge hingegen werden gestellt. ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Es ist schon ein Unterschied, ob ich sage, die Person ist nicht glaubwürdig (der glaubt man nichts, egal, was sie sagt) oder eine bestimmte Aussage der Person ist nicht glaubhaft (sonst mag man ihr glauben, die eine Behauptung aber ist falsch oder sie reicht jedenfalls nicht zur Überführung).

Anonym hat gesagt…

Wenigstens blieb Ihnen der Anwalt erspart, der heute morgen auf Frage der Reporterin, ob das Urteil des OLG nicht eine Ohrfeige für das LG ist, antwortete, dass dem OLG vermutlich neue Tatsachen wie Gutachten oder Zeugenaussagen vorlagen. Im Beschluss selber steht davon komischerweise nichts. Hatte auch sonst keiner berichtet. Naja zum Glück kann man bei solchen Einleitungssätzen wegschalten.

kj hat gesagt…

Mich hat nur das Posting von anonym überzeugt. Ich glaube einer Person mal gar nicht oder einer anderen erst mal alles, ist eine sehr vorurteilsbeladene falsche Herangehensweise. Arme Juristerei, wenn das juristisch so korrekt sein soll. Es sollten doch besser die Fakten einer Aussage zählen, als irgendein Geschwafel, ob der Zeuge glaubwürdig ist. Es hat sich doch gezeigt, dass selbst Präsidenten und Bischöfe lügen, wenn es für sie brenzlig wird.

Werner Siebers hat gesagt…

Die Frage, ob eine Zeuge glaubwürdig ist, stellt sich nicht, sondern nur die Frage, ob seine spezielle Aussage glaubhaft ist. Auch der notorische Lügner lügt nicht immer. Und bei massiven Vorwürfen ist das Gericht nach unserer Strafprozessordnung nun einmal berufen, zu überprüfen, ob eine Belastung glaubhaft ist und dazu ausreicht, das Gericht zu der Überzeugung zu bringen, dass es so gewesen ist.

Das muss man nicht gut finden, das ist aber die Rechtslage, mit der umzugehen ist.

Anonym hat gesagt…

@ Werner Siebers

Genau. Mit meinem vorherigen Kommentar (Juli 30, 2010 3:54:00 PM) wollte ich lediglich zum Ausdruck bringen, dass - anders als der Kommentar von kj es vermuten lassen könnte - das Gericht nicht in der Pflicht ist, im Rahmen der Beweiswürdigung zu untersuchen und in der Urteilsbegründung danach zu differenzieren, ob ein Zeuge zunächst glaubwürdig ist und dann ob auch seine Aussage glaubhaft ist.

Es kommt auf die Aussage an. Die ist entweder glaubhaft oder nicht, aber niemals (un-)glaubwürdig. (Die Unglaubhaftigkeit der Aussage kann sich dabei freilich aus einer völligen Unglaubwürdigkeit des Zeugen ergeben...)

Spricht man dennoch vom Zeugen im Allgemeinen, dann ist der sprachlich korrekte Begriff "glaubwürdig".

Anonym hat gesagt…

Erinnerungen..

Die Unterscheidung zwischen Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit ist für mich eine erfrischende Insel der Menschlichkeit in einer, von mir als eher seelenlose Maschinerie empfundene, trostlosen Wüste der Juristerei.

In der Erinnerung vermischen sich oftTräume oder Ängste oder Hoffnungen mit dem real Erlebten, und das menschliche Hirn gibt einem kaum eine Chance, rückblickend das eine vom anderen unterscheiden zu können.

Der hier hat mal treffende Worte dafür gefunden:
http://www.ted.com/talks/lang/eng/daniel_kahneman_the_riddle_of_experience_vs_memory.html

It iss in inklisch, sou. *g*

Viele Grüße von einem
Troll
(be careful what you whish for..)

 

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