04 Juli 2010

Zauberkünstler


Wie zaubere ich mir eine Aussage? Eine Frage, die sich so mancher Polizeibeamte immer wieder stellt, insbesondere, wenn, zu seinem offensichtlichen Ärger, Verteidiger den Mandanten schweigen lassen und nicht zur vernehmenden Schlachtung freigeben.

Aber der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, und so mancher Polizist greift dann in die unendlichen Tiefen seiner Zauberkiste. So auch Herr POK B. aus W. bei B.

Der Mandant, nicht mit der schnellsten Auffassungsgabe gesegnet, soll in kurzer Zeit ziemlich viele hochwertige Gegenstände bestellt, bekommen und nicht bezahlt haben. Einige Vorstrafen und der nicht ganz unerhebliche Wert der Gegenstände haben einen Haftrichter überzeugt, meinen Mandanten einzubuchten, der zwar erkennbar keine Kohle mehr hat und sich früher zum Haftantritt immer gestellt hat; für die Berufskrankheit von Haftrichtern, der Fluchtgefahrneurose, hat es aber dennoch (natürlich) gereicht.

Der Beschuldigte sitzt nun schweigend in seiner Zelle; plötzlich erscheint der Sachbearbeiter, Herr POK B., und will meinen schweigenden Mandanten vernehmen. Zufällig komme ich auch gerade in die JVA und unterbreche das traute Gespräch frühzeitig, um mir den Zaubertrick erklären zu lassen, warum Herr POK B. meint, meinen Mandanten ohne Rücksprache mit mir nun doch vernehmen zu wollen.

Die im Haftbefehl aufgeführten Taten seinen ja das eine, so der Zauberer vom POK, aber jetzt sei noch eine Warenlieferung dazu gekommen, und bezüglich dieser Lieferung sei ich noch nicht legitimiert und habe noch nichts vom Schweigen gesagt, insweit könne er ja wohl meinen Mandanten befragen, der übrigens kurz davor war, auf diese miese Finte hereinzufallen.

Formal hat der Zauberlehrling sogar nicht Unrecht, eine hinterfotzige Schweinerei ist das trotzdem, Herr POK B., zumindest eine kurze Nachfrage vorher bei mir hätte ihnen sicher gut zu Gesicht gestanden. Aber miese Zaubertricks mit Ansagen klappen natürlich nicht.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

Gentleshots hat gesagt…

Ach kommen Sie ...

juristische Finesse kann nicht bei Anwälten "überlegener Geist" und bei Polizisten eine "hinterfotzige Schweinerei" sein.
Natürlich ist es traurig, dass solche Spielchen evtl. über das Schicksal eines Menschen entscheiden, aber letztlich freuen Sie sich wie ein Schneekönig, wenn sie schlauer waren als die Ermittlungsbeamten und diese freuen sich ebenso, wenn sie schlauer waren als die Beschuldigten.
Das gehört dazu.

Und solange alle das auf dem Boden des Rechts machen (da vertraue ich einfach mal Ihrer Wertung), ist das denke ich in Ordnung ... andernfalls ginge auch den Anwälten eher die Handlungslegitimation aus als Polizei und StA. ;-)

Helmut Karsten hat gesagt…

In meiner Strafsache wegen der Notwehr machte ich es bei der Verhaftung klar: "Ohne Anwalt sage ich nix!" In U-Haft dann, erschien der Zauberkünstler von der Kripo: "Die Anzeige gegen den (xxx-vorbestraften) Schläger(Intensivtäter) machen wir gleich im Anschluß, erst mal die Messersache!" Nachdem das getan war, war plötzlich das Dictiergerät voll und er habe ja sowieso keinen Vordruck für die Anzeige dabei. Er müsse dafür wiederkommen. Als das geschehen ist, hatte natürlich meine Anzeige ein späteres Datum. Dieser Umstand alleine, reduzierte meine Anzeige auf eine reine Schutzbehauptung.
Ich war blööööd und habe nur eine Entschuldigung. Jedesmal, wenn man sein Geburtsland gegen "Hitler-bla-bla" im Ausland verteidigt (ich hab's 20 Jahre lang gemacht), glaubt man selbst mehr daran.
Ich hätte mich darauf beschränken sollen, zu sagen: "Ja, die Hakenkreuze ham'se schon abgenommen....!"

 

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