24 August 2010

Das ist doch viel zu viel

Klare Ansagen von Strafkammern, was herauskommen könnte, wenn der Schuldnachweis gelingt, keine bisher nicht vorhersehbaren Besonderheiten auftreten und was, wenn ein Geständnis erfolgt, erleichtert es, mit den Mandanten Gespräche darüber zu führen, ob ein Geständnis Sinn macht.

Blöd nur, wenn ein Mandant, unterstellt, er hat die vorgeworfenen Taten begangen, meint, auch das Sonderangebot des Gerichts für ein Geständnis sei doch "viel zu viel", weil er selbst seine eigene Person, seine schlimme Kindheit, den Zwang der bösen Gruppe und seine alkoholische Beeinfussung von den zwei Bieren drei Stunden vor der Tat am besten einschätzen kann.

Die Stimmung dann wieder in den Griff zu bekommen, gelingt nicht immer. Entweder das Gericht muckelt, weil das Sonderangebot abgelehnt wird oder der Mandant muckelt, weil ihm eine aus seiner Sicht völlig überzogene Strafe droht.

Heute könnte wieder so ein Tag werden.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

kj hat gesagt…

Bazaartechnisch darf man das erste Angebot nie zur Verhandlungs-grundlage machen, sondern es hilft nur dann, selbst ein eigenes Preisangebot zu machen, was man dem Kunden (Mandanten) vielleicht verkaufen könnte. Dann trinkt man Tee und kommt sich näher, auch beim Preis.
Kenne mich mit Strafdeals wenig aus. Läuft das so ab wie oben?
Oder nimm, oder lass es?

Anonym hat gesagt…

Basartechnisch läuft das im Gericht nicht. Da muß jede Seite schon ein paar konkrete Druckmittel haben.

Vor drei Wochen hatte ich ein Schönes. Beweise null, Indizien viele. Plädoyer StA: 1 Jahr ohne Bewährung. Mein Plädoyer fiel sehr kurz aus: Das Gericht habe vergessen, eine bestimmte tatsächliche Feststellung zu treffen. Ich sage aber nicht welche. Daher reiche es gemäß der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zu einer Verurteilung. Antrag: Freispruch.

Irritation auf der Richterbank. Hektisches Wälzen der Akten. Wiedereintritt in die Beweisaufnahme. Ob man sich nicht verständigen könne....

Statt nach vergessenen Feststellungen hat man sich dann doch lieber auf die Suche nach einer angemessenen Strafe begeben und alle waren zufrieden.

Aus rechtsstaatlicher Sicht ist der Deal zwar eine Schande. Aber ich habe ihn nicht erfunden.

Anonym hat gesagt…

@anonym
Finde die Basarmethode nicht so schlecht. Wenn der Angeklagte bei seiner Strafe mitfeilschen kann, dann wird er diese doch eher akzeptieren und ist leichter zu resozialisieren, als wenn er sich mehr als Opfer, denn als Täter sieht.
Blöde Richter die auf so einen Bluff reinfallen. versteh auch den Staatsanwalt nicht, der das mitmacht. Wenn die Indizien nicht als Beweis reichen, dann gibt es halt einen Freispruch. Denke das ist eh einfacher zu begründen als eine Verurteilung. Dem Amtsrichter kann es egal sein, es gibt ja die Berufung und ein Anwalt der beim Landgericht auf Revision setzt, der muss schon gut sein.
Haben Sie halt Glück gehabt! Oder vielleicht Glück des Tüchtigen.

 

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