16 August 2010

Puff am Strafgericht



Das musste irgendwie schiefgehen, ein Puff fast in Sichtweite des Strafjustizzentrums. Aber wer  gute Verteidiger hat, bekommt sogar in Augsburg eine Chance - jedenfalls manchmal.


Wegen schwerwiegender Tatvorwürfe: erpresserischer Menschenraub, versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Für den 35-Jährigen fiel das Urteil dennoch glimpflicher aus als erwartet. Statt für viele Jahre ins Gefängnis zu müssen, kam er mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. „Es ist ihr Glück, aber nicht ihr Verdienst“, machte ihm die Richterin im Urteil klar.


Quelle: augsburger-allgemeine




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Detlef Burhoff hat gesagt…

es gibt in Augsburg auch noch andere gute Rechtsanwälte :-) :-)

Werner Siebers hat gesagt…

Au weia, ich vergaß, lieber Kollege, dass da neben Münster noch etwas war. Also bitte, liebe Leser, in Augsburg gibts nur zwei: Detlef Burhoff und Thomas Schürmann!

Anonym hat gesagt…

Wer klaert mich auf! Warum gibt's bei Verbüßung einer reststrafe dann nochmal Bewahrung?..

 

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