25 August 2010

Solche Richter braucht das Land

Beim Angeklagten hing die Bewährung am seidenen Faden. Glücklicherweise hatte er den Job gewechselt und berichtete über seinen neuen bestehenden Arbeitsvertrag.

Eine schriftliche Ausfertigung hatte er nicht mitgebracht, sagte aber, wenn er seine Chefin anruft, würde die den Vertrag bestimmt ins Gericht faxen, sie wisse auch über das Verfahren bescheid und wisse auch, dass er heute als Angeklagter im Gericht sei.

Spontan (das ist schon mal erfreulich für einen Richter) wurde der Angeklagte gebeten, seine Chefin sofort anzurufen; der zückte sein Handy und bekam die Chefin ans Rohr. Jetzt ging es los, zu erklären, was er wollte, Mitteilung der Faxnummer usw.

Plötzlich sprang der Richter auf, nahm dem Angeklagten sein Handy aus der Hand, meldete sich am Telefon, erklärte kurz, dass er der Vorsitzende der Strafkammer sei, fragte, ob der Arbeitsvertrag besteht, wieviel verdient wird und noch zwei Kleinigkeiten, bedankte sich und gab dem Angeklagten sein Handy zurück.

Dann berichtete er kurz die Beteiligten und fragte insbesondere in Richtung der Staatsanwaltschaft: Reicht Ihnen das auch?

Kein Widerspruch und dieser Punkt war damit in Minuten erledigt.

Sicher nicht ganz auf der Grundlage der StPO, aber erfrischend, zeitsparend und unkompliziert. Danke! Hat man nicht alle Tage.

Kommentarfunktion geöffnet für alle Bedenkenträger, ich warte.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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13 Kommentare:

Joe Nevermind hat gesagt…

Und was, wenn dieser Vertrag nun seinen Weg nicht auf dem richtigen Pfad in die Gerichtsakte findet und mal wieder ein Bewärhungsheft fehlerhaft ist? :)

Ist ja nicht als wäre das schon mal vorkommen. :D

Ansonsten find ich auch gut, dass kein Papier schwarz gemacht wird wo es unnötig ist.

Gruß
Joe

Anonym hat gesagt…

Klar war das StPO-Konform. Richterlicher Ohrenschein!

Gast hat gesagt…

Ja, wenn der Verteidiger es nicht gebacken bekommen hat, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass der Arbeitsvertrag in schriftlicher Form zur Hand war, muss das Gericht eben in die Bresche springen - zur Not auch durch phantasievollen Umgang mit der StPO.

Anonym hat gesagt…

Da hat der Verteidiger wohl vorher geschlafen.

Nur mal angenommen, die Dame hätte eine höhere Summe beim Gehalt genannt, als der Mandant vorher angegeben hat und der Richter hätte dann eine entsprechende Geldauflage höher berechnet, ich wette Sie wäre hier wieder ausgeflippt und auf den bösen bösen Richter geschimpft, der die StPO nicht kennt. Wenn Ihr Mandant nochmal davon kommt, war's ein toller Richter und wenn nicht war's ein Vollidiot.

Anonym hat gesagt…

Klar, der Arbeitgeber freut sich über die Mitteilung und schreibt dem Angeklagten umgehend die Kündigung. Da dieser nun haftunempfindlich ist kann der Richter ihm auch gleich die Bewährung streichen.

Badass hat gesagt…

Könnte es nicht sein, dass die "Chefin" am Telefon nur die Freundin des Angeklagten war, welche zu Hause bei Bedarf einen gefälschten Arbeitsvertrag zum Faxen bereitgehalten hatte?

RA Anders hat gesagt…

@Gast
Wie soll ich als Verteidiger den Arbeitsvertrag des Mandanten bekommen, mehr als sagen, dass der wichtig ist kann ich nicht.

Auch ich hatte gerade so einen Fall, in dem der Mandant es nur auf den letzten Drücker geschafft hat, seinen neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. das der wichtig ist habe ich immer wieder gesagt.

Die Schadenswiedergutmachung bei Geschädigten hat er dann leider nicht hin bekommen. Auch das habe ich ihm immer wieder gesagt.

Verteidiger können Mandanten unterstützen, aber wir sind keine Babysitter.

kj hat gesagt…

Das sind dann die Richter, die mittags schon auf dem Tennisplatz anzufinden sind, weil sie keine Akten mehr zu bearbeiten haben. In manchen neuen Bundesländern kommen spätestens dann Geschäftsprüfungen, schlechte Beurteilung, Disziplinarverfahren wegen Nichteinhaltung der StPO etc. Dort ist es schon gefährlich, einen Verteidiger anzurufen, wie er denn seinen Schriftsatz gemeint hat. Der Richter läuft ein hohes Risiko angepisst zu werden. Justiz funktioniert nicht wie ein Wirtschaftsunternehmen. Es kommt nicht aufs Ergebnis oder auf den Rechtsstaat an, sondern ob die Förmlichkeiten eingehalten werden, auch wenn das länger dauert und kein Freiraum zum Tennis schafft.

Anonym hat gesagt…

Das Elend der Juristen ist die Annahme, dass alles in der StPO geregelt sein müsse. Dort steht aber schon nicht, dass die Hauptverhandlung unterbrochen werden kann, wenn ein Verfahrensbeteiligter aufs Klo muss. Trotzdem machen sich nur selten die Verfahrensbeteiligten in die Hose. Ich eröffne die Kommentarfunktion für RA Siebers, der sich aber sicher grundsätzlich nie in die Hose macht.

Werner Siebers hat gesagt…

Ich bepinkele mich oft in den Hauptverhandlungen.

Dr. fet. Chantal Cartella hat gesagt…

[x] send pix

Anonym hat gesagt…

Ohne Scheiß?

Werner Siebers hat gesagt…

Wirklich, manchmal bepinkele ich mich vor Lachen, allerdings ohne Scheiß, das kann ich dann zurückhalten. Fotografieren klappte bisher noch nicht dabei.

 

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