30 August 2010

Wartet in Gera der Galgen?

Im Schleuserverfahren vor dem Landgericht in Gera musste für einen der Angeklagten der Antrag gestellt werden, ihn wegen der Entfernung zu seinem Wohnort jeweils vor den Hauptverhandlungsterminen in einem Hotel unterzubringen.

Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und dem Angeklagten ein heimeliges Zimmerchen besorgt, und zwar im

Hotel am Galgenberg!

Ob das ein Zeichen sein sollte?



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich halte es in Hinblick auf eine Gefahr für Leib&Leben des Angeklagten für unverantwortlich während des laufenden Gerichtsprozesses seinen Aufenthaltsort am Verhandlungsort dermaßen dezidiert zu veröffentlichen.

Werner Siebers hat gesagt…

Erstens ist er an jedem Verhandlungstag im Gericht, zweitens wohnt er dort nicht mehr, weil der Weg zum Galgen nach oben führt und das zu anstrengend ist.

G. Kraemer hat gesagt…

@ Anonym: Nein, auf "unterstem Pranger-Niveau" sind hier immer nur die anderen. Hier dagegen weiß man einfach nur eine gelungene Pointe zu schätzen, und alles andere ist trollige Bedenkenhuberei. Außerdem machen es die bloggenden Strafverteidigerkollegen doch alle genauso, Identifizierbarkeit war da noch bei keinem je ein Problem.

Werner Siebers hat gesagt…

@G.Kraemer
Dem Mandanten war daran gelegen, dass öffentlich wird, welche Gedanken sich ein Gericht bei der Auswahl eines Hotels mit einem körperlich sehr anstregenden Weg macht, wenn ihm bekannt ist, dass er schwer erkrankt ist und deshalb sogar nur eingeschränkt verhandelt werden kann.

kj hat gesagt…

Traditionell werden dort die Angeklagten untergebracht, die die Höchststrafe bekommen. Niedrige Strafen kommen in die Jugendherberge, mittlere Gefängnisstrafen werden in der Räuberschenke untergebracht und Hochstapler und Wirtschaftskriminelle dürfen ins Royal Inn.

Anonym hat gesagt…

Irgendwann..
.. werden Jurablogs wie dieses nicht mehr möglich sein, weil ein paar Stichworte aus so einem Blog genügen, um aus einer Suchmaschine sämtliche Details zu allen beteiligten Personen herausholen zu können.
Noch ist es nicht soweit, aber bis es soweit ist, kann man das noch machen.

Die Fachebook-Generation kommt!
*zukunftschwarzmal*

Werner Siebers hat gesagt…

Mal mit aller Deutlichkeit an die Schlaumeier- und Bedenkenträgerfraktion:

Die Namen der Angeklagten sind öffentlich zugänglich an den Gerichtssaal genagelt, die Angeklagten müssen! in öffentlicher Hauptverhandlung vollständig ihren Namen und ihre Anschrift angeben, alle weiteren Vorgänge inklusive der Erörterung des Namens des Hotels haben in öffentlicher Hauptverhandlung stattgefunden!

Man kann auch Probleme herbeireden, um sich wichtig zu machen.

Anonym hat gesagt…

Nennt man so was dann Galgenhumor??? Muss ja nen Spaßvogel gewesen sein. Das Hotel soll zwar schön sein, auch wenn es das von außen nicht vermuten lässt, aber der Weg ist wirklich grottig!

 

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