11 Juli 2012

Suche nach Leiche in Kiel erfolglos beendet - Hells Angels aus der Haft

Es war zu erwarten: Wenn Ermittlungsbehörden sich auf Angaben von hochkriminellen Kronzeugen verlassen und dabei jeden Blick für die zweifelhafte Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben verlieren, endet das oft im Desaster.

Seit der Großrazzia Ende Mai suchten die Ermittler in der Lagerhalle nach B.s Leiche: Sie wurde komplett ausgeräumt, der schwere Betonboden mit Spezial- und Großgerät abgetragen, später sämtliches Erdreich teilweise metertief akribisch durchsucht. Auch Leichenspürhunde kamen zum Einsatz.
Doch die Aktion blieb erfolglos. "Seit heute steht für die Ermittlungsbehörden fest, dass sich eine Leiche oder sterbliche Überreste im fraglichen Bereich nicht befinden", teilte die Polizei am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft Kiel beantragte beim Amtsgericht, mehrere Haftbefehle gegen Rocker wieder aufzuheben. Fünf Mitglieder der verbotenen Kieler Hells Angels waren bei der Großrazzia Ende Mai verhaftet worden.
Als Pleite betrachtet Oberstaatsanwältin Birgit Heß das Geschehen dennoch "auf keinen Fall". Eine bedeutsame Spur im Ermittlungsverfahren sei abgearbeitet und die zunächst bestandenen Verdachtsmomente seien ausgeräumt worden, sagte sie. "Die Staatsanwaltschaft setzt ihre Ermittlungen energisch fort, den Sachverhalt um Tekin B. endlich aufzuklären."
Quelle: Spiegel

Keine Pleite, wenn Unschuldige in Haft sitzen, weil blauäugige Ermittler glauben, was ihnen erkennbar nur aufgetischt wird, um die eigene Straf zu mildern? Es ist eine Riesenpleite!




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10 Juli 2012

Die Puffs sind zu

Irgendwie hört sich das schräg an, dass angeblich bumsfidele Herren mit KO-Tropfen lahmgelegt worden sein sollen, um dann deren Kreditkarten zu plündern, aber in Düsseldorf führte dieser Verdacht jetzt zur Schließung von Bordellen.

Nach dem Rotlicht-Skandal in Düsseldorf hat die Stadt vier Bordelle geschlossen. Von den Etablissements gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, begründete Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann den Schritt am Dienstag auf dpa-Anfrage und bestätigte Informationen des "Express".Die Geschäftsführung, die in Untersuchungshaft sitzt, habe sich aus gewerberechtlicher Sicht als unzuverlässig erwiesen. Freier sollen in den Bordellen mit K.o.-Tropfen betäubt worden sein, damit ihre Kreditkarten geplündert werden konnten. Teilweise sollen davon fünfstellige Beträge abgebucht worden sein. Die Ermittler gehen inzwischen von fast 50 Fällen aus.
Quelle: t-online
Wird Frau Wollersheim not amused sein.




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Du guter Mann, Du in Himmel komm

So schnell wollte ich das eigentlich nicht, aber die Ehefrau des Mandanten meinte das wohl auch nur im übertragenen Sinne.

Ich brachte Ihren Mann mit aus den Katakomben, in denen die Haftprüfung stattgefunden hatte. Die Richterin meinte, dass keine Haftgründe vorlagen. Und nun war die Ehefrau des freigekommenen Mandanten so glücklich und so freundlich zu mir, dass sie mich sogar in den Himmel wünschte.

Dafür bekam es der arme Ehemann aber sofort knüppeldick zwischen die Ohren. Ich verstand die Sprache zwar nicht, in der die gute Frau ihren Mann lautstark beschimpfte, aber offenbar fand sie es nicht so richtig prickelnd, dass er wohl ihrer Meinung irgendetwas getan hatte, das ihn jedenfalls für ein paar Tage in den Knast gebracht hatte. Soviel zur Unschuldsvermutung zwischen Eheleuten.

Als sie dann ansetzte, ihn vor dem Gericht zu verprügeln, konnte ich sie davon gerade noch abbringen. Ich möchte nicht wissen,was danach zuhause geschehen ist.

Aua!




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09 Juli 2012

Aber irgend etwas musste ich doch schreiben!

Der Kollege musste sich von dem Richter vorhalten lassen, dass das, was er für seinen Mandanten vorgetragen hatte, zwar dem entsprach, was der Beklagte im dem vorangegangenen Strafverfahren ausgesagt hatte, dass die Geschichte aber wenig glaubhaft sei.

Der Kollege nickte wissend, so nach dem Motto: Ja, ich weiß, dass das Schwachsinn ist, sagte dann aber:

"Aber irgend etwas musste ich doch schreiben!"

Dass sein Mandant als Beschuldigter im Strafverfahren lügen durfte, hat der Kollege wohl verstanden, dass man aber mit derselben Lüge im Zivilprozess möglicherweise einen Prozessbetrug begehen könnte, sah er wohl nicht.

Und welche Rolle er selbst dabei spielen könnte, wenn er auch davon ausgeht, dass es eine Lüge ist, hat er offenbar auch nicht vertieft.

Vielleicht gut für alle, dass wir uns verglichen haben. Jetzt sollte sein Mandant den Vergleich aber schnell erfüllen, sonst muss die Geschichte vielleicht doch noch vertieft werden.



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08 Juli 2012

Steuerfahnder als Anstifter?

Das könnte nun doch noch spannend werden. Gierige Steuerfahnder als Anschieber zu möglicherweise strafbarem Verhalten?
Mobilfunkdaten und eine Zeugenaussage belasten nach Angaben Schweizer Behörden drei deutsche Steuerfahnder offenbar mehr als bislang bekannt. 
Die Fahnder sollen, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft in Bern, "Gehilfenschaft" zum Datendiebstahl geleistet haben. Hintergrund ist der 2,5 Millionen Euro teure Erwerb einer CD mit Daten von mehr als 1.100 deutschen Kunden der Credit Suisse Anfang 2010.
Der Schweizer Bundesanwalt hatte daraufhin im März dieses Jahres Haftbefehle gegen Deutschlands erfolgreichste Steuerfahnder erlassen. Der CD-Ankauf war von einem Mittelsmann vorbereitet worden, der sich bei der Wuppertaler Steuerfahndung gemeldet hatte. Er hielt Kontakt per Fax, Telefon und SMS, letztere gingen an die Handy-Nummer eines der Fahnder.
"Schönen guten Morgen – Terminbekanntgabe für neues Treffen erwünscht. Wann und wo?", tippte er etwa am 3. Juni 2008 in sein Handy der Marke HTC ein, mit "Gruß aus der CH". Die Auswertung jenes Geräts könnte den deutschen Ankäufern jetzt zum Verhängnis werden.
Die Schweizer Behörden glauben auch damit belegen zu können, dass die deutschen Fahnder Unterlagen nachbestellt haben. Die Anstiftung zum Datenklau ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch hierzulande eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet. 
Quelle: newsticker

Und dann war da noch

Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro

und der



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07 Juli 2012

Schutz vor dem Schutz

Verfassungsschutz und Datenschutz, wie passt das zusammen? Und wer schützt uns vor den Schützern?

... Kaffee bei mir?, ein wunderbares Blog, lesenswert, setzt sich mit dem Thema "Schützt uns vor dem Schutz!" höchst treffend auseinander:

Nach den bizarren Enthüllungen vor dem NSU-Untersuchungsausschuss verwundert nur eines: Dass noch niemand den Zusammenhang zwischen den Dienstvergehen beim Verfassungsschutz und den geplantenumfassenden Datenerhebungen hergestellt hat. Staatsdiener, die nicht einmal einen Plan für die angemessene Vernichtung geheimer Dienstunterlagen haben, beweisen auch dadurch ihre Verachtung für die Verfassung, den höchsten Wert in einer Demokratie. Wie erst geht eine durchschnittliche Behörde mit den Daten der Bürger um?


Hier unbedingt weiterlesen.



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Was ist ein Schadenschnelldienst? Abzocke beim Verkehrsunfall?

Ein Schadenschnelldienst ist eine Einrichtung von KFZ-Haftpflichtversicherungen, mit dem Versicherungen bei einem Schadensfall ganz schnell viel Geld sparen.

Der Geschädigte, der nach einem Verkehrsunfall bei diesem Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung auftaucht, wird umgarnt, man verspricht schnelles Geld, und er glaubt: schnelles Geld ist gutes Geld.

Ist es auch, aber nicht für ihn, sondern allein für die gegnerische Versicherung: schnell gespartes Geld ist gutes Geld.

Denn der Geschädigte lässt jetzt seinen Schaden durch einen Sachverständigen der Gegenseite schätzen. Ich persönlich habe noch nie erlebt, dass der Sachverständige des Gegners zu hoch geschätzt hat, zu niedrig soll vorkommen. Nicht immer, aber ...

Und dann wird mit dem Scheck gewedelt, nur kurz noch eine Unterschrift, dass damit endgültig alles erledigt ist, und schon ist der Geschädigte -wenn er Pech hat (soll ja mal vorkommen)- über den Tisch gezogen, hat keine Nutzungsausfallentschädigung, keine Wertminderung, keine Kostenpauschale, zu wenig für seinen Schaden, und, schnelles schlechtes Geld.

Bei einem Verkehrsunfall also überall hin, auch zu uns, aber ganz bestimmt nicht zum Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung!


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06 Juli 2012

Strafrichter auf Arbeitsplatzsuche

Strafrichter -natürlich nicht alle!, von angeblichen Ausnahmen ist mir berichtet worden- sind recht bescheiden bei der kritischen Auseinandersetzung mit Entscheidungen nicht strafrechtlich ausgerichteter Behörden. 

Entscheidungen von Finanzämtern in Steuerstrafsachen, von Ausländerbehörden in Ausländerstrafsachen, von Jugendämtern in Unterhaltsstrafsachen usw. werden unkritisch als richtig übernommen und zur Grundlage von Bestrafungen gemacht.

In Unterhaltsstrafsachen ( § 170 StGB ) wird dieses Verstecken hinter Fremdentscheidungen jetzt deutlich schwerer gemacht, und zwar vom Bundesverfassungsgericht!

In Unterhaltssachen hat das BVerfG nämlich jetzt entschieden:


In den Verfahren 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 haben die Gerichte zwar zutref- fend festgestellt, dass die Beschwerdeführer sich nicht ausreichend um eine Erwerbstätigkeit bemüht haben. Sie haben jedoch ebenfalls keine Feststellung dazu getroffen, auf welcher Grundlage sie zu der Auffassung gelangt sind, dass die Beschwerdeführer bei Einsatz ihrer vollen Arbeitskraft und bei Aufnahme einer ihren persönlichen Voraussetzungen entsprechenden Arbeit objektiv in der Lage wären, ein Einkommen in der zur Leistung des titulierten Unterhalts  erforderlichen Höhe zu erzielen. Zu dieser Feststellung hätte es einer konkreten Prüfung unter Berücksichtigung der beruflichen Ausbildung der Beschwerdeführer, ihres Alters und ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen sowie der tatsächlichen Gegebenheiten auf dem
Arbeitsmarkt bedurft. Ohne diese konkrete Prüfung hätten die Gerichte
nicht auf die volle Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführer in Höhe des
titulierten Kindesunterhalts schließen dürfen.
Dass Jugendämter und Familienrichter diese Rechtsprechung schnell umsetzen, denke ich nicht. Strafrichter werden sich jetzt aber die Mühe geben müssen, genau diese Punkte auch bei Altentscheidungen der Jugendämter und Familiengerichten zu überprüfen und gerade in strukturschwachen Regionen nachzuweisen, dass der jeweilige Angeklagte tatsächlich einen Job hätte finden können, der ihn in die Lage versetzt hätte, Unterhalt in geforderter Höhe zu zahlen.

Interessant auch, ob möglicherweise § 79 BVerfGG
Gegen ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 für nichtig erklärten Norm oder auf der Auslegung einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung zulässig.
auch Gedanken an rechtskräftige Verurteilungen wachwerden lassen kann.













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Das wahre Märchen vom gelben Kuckuck by Dr. Ingo Friedrich

Uns Juristen sagt man nach, dass wir trocken, humorlos und langweilig sind. Ich will diesem Vorurteil nicht entgegentreten, aber auf eine rühmliche Ausnahme hinweisen:


Der Kollege Dr. Ingo Friedrich aus Babenhausen hat bewiesen, dass es auch Ausnahmen gibt, er hat ein Märchen geschrieben, das ausgesprochen humorvoll daherkommt - na gut, kann auch Galgenhumor sein aus Verzweiflung wegen des Umgangs mit dem gelben Kuckuck-, es ist jedenfalls lesenswert. Es lohnt sich wirklich, Zeile für Zeile bis zum Schluss auf sich wirken zu lassen!

Das wahre Märchen vom gelben Kuckuck

Liebe Kinder, ich möchte Euch ein Märchen erzählen. Und wie es so bei allen Märchen ist, hat auch dieses einen wahren Hintergrund: Es ist nämlich wirklich passiert! Und das kam so: Zum Märchenonkel kam eine Frau, in deren Auto ein anderes Auto hineingefahren war. Bumms! Eine solche Frau nennt sich "Mandantin". Immer, wenn ein solcher Mensch einen Unfall hat, an dem er nicht selbst schuld ist, kommen dann die Versicherungen vom anderen Autofahrer und kontaktieren ganz schnell die Mandantin, damit die ja keinen Rechtsanwalt, wie der Märchenonkel einer ist, beauftragt. Die Versicherung weiß nämlich ganz genau, dass es dann noch teurer für sie wird, und ist deshalb besonders freundlich. Aber vielleicht kennt ihr das von der Geschichte vom "Wolf im Schafspelz". Der Rechtsanwalt hilft nämlich, dass die Mandantin alles Geld bekommt, was ihr zusteht, und das in aller Regel auch noch viel schneller. Außerdem muss die Versicherung dann auch den Rechtsanwalt für seine Arbeit bezahlen. Und das alles freut die Mandantin. 
Der Märchenonkel hat dann ein Sachverständigengutachten zu der Versicherung geschickt. Und weil die Versicherung in Coburg sitzt und so eine ganz gelbe Farbe benutzt und sich so ähnlich anhört wie ein Kuckuck, heißt unser wahres Märchen so wie es eben heißt. Der Sachverständige hatte dann in seinem Brief geschrieben, dass an dem Auto der Mandantin ein merkantiler Minderwert (das sind aber schwierige Wörter!) entstanden war und der Kuckuck dafür 250,- € bezahlen sollte. Das hat die Versicherung aber nicht gemacht, sondern wollte das gar nicht zahlen, weil sich das Auto bereits im 9. Zulassungsjahr befunden hätte. Da hat die Mandantin aber ganz schön dumm geguckt! 
Und nachdem sie selber etwas im Internet gesurft hat, hat sie euren Märchenonkel gebeten, die Versicherung zu verklagen. Und was, liebe Kinder, glaubt ihr, hat die Versicherung dann gemacht? Sie hat sofort nach Zustellung der Klage bezahlt, aber ohne jede Begründung und ohne sich irgendwie zu entschuldigen. Und dann ist es für den Kuckuck richtig schwierig geworden. In Ziffer 1 der Klage hat der Märchenonkel nämlich verlangt, die Wertminderung mit Zinsen, wie schon vorgerichtlich verlangt, zur Vermeidung der Hebegebühr direkt an die Mandantin zu zahlen. In Ziffer 2 der Klage sollte die Versicherung die vorgerichtlichen Anwaltskosten nebst Zinsen in Freistellung der Mandantin direkt an den Märchenonkel bezahlen. Das hat aber der gelbe Kuckuck gar nicht verstanden. Der hat nämlich alles in einen Topf geschmissen und an den Märchenonkel bezahlt. Und natürlich hat die Versicherung dann noch dazu geschrieben, dass die Zahlung „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ geschieht. Ja, jetzt fragt ihr euch vielleicht, was der Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen ist? Dann müsst ihr mal in Coburg in ein Geschäft gehen und schauen, ob in einer Apfelsaftflasche nicht vielleicht Birnensaft drin ist. 
Der Märchenonkel hat dann die 250,- € an die Versicherung zurückgezahlt und der Versicherung das geschrieben und noch dazu geschrieben, sie solle auch einmal die Zinsen richtig ausrechnen. Das hat nämlich der gelbe Kuckuck auch nicht geschafft, obwohl ihr das doch schon in der Grundschule lernen müsst. Es ist eigentlich ganz einfach, man muss nämlich nur Plus-, Minus-, Mal-und Geteilt-Rechnen dafür können. Natürlich musste das dann auch dem Gericht erklärt werden. Und die Richter freuen sich immer ganz doll darüber, wenn Versicherungen ihnen so viel sinnlose Arbeit machen, weil den Richtern doch bestimmt sonst ganz langweilig würde. Außerdem hat der Märchenonkel dann beantragt, Termin zur Verhandlung anzuberaumen und dazu den Wolfgang als Vorstand vom gelben Kuckuck dazuzuladen. Danach hat der gelbe Kuckuck dann noch einmal 250,- € bezahlt, diesmal aber direkt an die Mandantin, so wie man es ja auch in der Klage lesen konnte (aber dazu muss man natürlich lesen können!). Der Märchenonkel hat das dann wiederum dem Gericht mitgeteilt und das Gericht gebeten, wegen der offenen Zinsen jetzt einen Verhandlungstermin anzuberaumen. Und dann hat der gelbe Kuckuck noch einmal gezählt und wieder etwas bezahlt. Da konnte dann endlich der Märchenonkel dem Gericht schreiben, dass dort nur noch über die Kosten entschieden werden muss. Und für einen anderen Mandanten ist dann genau wieder so etwas passiert. 
Die Mandantin hat sich natürlich am Schluss sehr gefreut, aber auch gewundert, warum sie denn von dem gelben Kuckuck so „gef …“ wurde. Ja, liebe Kinder, das ist ein schlimmes Wort! Aber das dürfen nun einmal manche besonders fleißigen Mitarbeiter von solchen Versicherungen (aber bestimmt nicht vom gelben Kuckuck) zur Belohnung in Budapest machen. Und anscheinend verstehen diese ganzen Kuckucke gar nicht, was sie selbst dazu beitragen sollten, um sich nicht weiter lächerlich und ihren sowieso schon angegriffenen Ruf wieder besser zu machen. Viele Menschen wollen nämlich inzwischen schon gar nicht mehr für solche Versicherungen arbeiten. 
Und außerdem sollen sich die ganz großen Köpfe von diesen Versicherungen doch einmal fragen, was es mit einem guten Klima zwischen ihnen und den Rechtsanwälten zu tun hat, wenn sie immer solch dumme Sachen machen. Im Moment versuchen nämlich die Rechtsschutzversicherungen von dem Kuckuck und seinen Freunden, immer mehr von ihren Kunden zu eigenen Rechtsanwälten zu lenken, damit sie dann nicht so viel wie an „ganz echte, wirklich freie“ Rechtsanwälte zahlen müssen. Das ist zwar eigentlich eine ganz andere Geschichte, aber irgendwie hängt es jedoch auch wieder zusammen, weil doch jeder Mensch eigentlich nur anständig behandelt werden möchte, oder? Übrigens könnt ihr dazu auch etwas lesen in zfs 2011, 303, und im RVGreport 2011,442.

Dr. Ingo Friedrich, Rechtsanwalt und Märchenonkel, Babenhausen/Hessen

in: Der Verkehrsanwalt 1/2012, 4,5


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Ex-Terroistin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback verurteilt

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist vom Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) wegen Beihilfe am Mord auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt worden.

Die 59-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, urteilten die Richter am Freitag. Damit liegt das Gericht leicht unter dem Strafmaß der Bundesanwaltschaft. Sie forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Wegen einer Verurteilung zu lebenslanger Haft aus dem Jahr 1977 wegen mehrfachen Polizisten-Mordes, gilt ein Teil der Strafe bereits als verbüßt. Becker hatte nach monatelangem Schweigen Mitte Mai die Vorwürfe, an dem Attentat auf Buback und seine zwei Begleiter am Gründonnerstag 1977 sowie der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein, von sich gewiesen.
Sie geriet unter Verdacht, weil Ermittler 1977 die Tatwaffe bei ihr fanden sowie Speichelspuren auf einem Bekennerschreiben. Daraufhin wurde im April 2010 Anklage wegen Beihilfe zu dreifachem Mord erhoben. Damit bleibt bis heute unklar, wer auf den Generalbundesanwalt geschossen hat.

Quelle: newsticker


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05 Juli 2012

Poker-Partie im Gericht

Beide dachten, sie hätten das Ass im Ärmel, der Richter und ich.

Da ich nicht wusste, wer und was auf mich zukommt, hatte ich das für Geschwindigkeitsmessungen übliche Programm abgespult, so mit Lebensakte, Gebrauchsanweisung, Eichnachweise, Schulungsnachweise usw.

Den "Hammer", das "Ass", behielt ich zunächst für mich, um mal zu schauen, was in der Hauptverhandlung so passiert.

Der Richter hielt sich auch bedeckt, bestätigte mir, dass jedenfalls die Hälfte meiner angekündigten Anträge zu bearbeiten wären.

Dann konnte er nicht mehr an sich halten und knallte sein "Ass" auf den Tisch und meinte:

"Den entscheidenden Punkt haben Sie aber übersehen!" und grinste vielsagend.

Sofort war klar, er hatte "mein Ass" auch, so dass ich lachend erwiderte: "Nein, ich weiß, dass ein Touran kein LKW ist!"

Hintergrund war, dass mein Mandant mit einem PKW-VW-Touran in einer 40er-Zone geblitzt worden war, die aber nur für LKW galt, und die Bußgeldbehörde -wohl nicht zum ersten Mal- zu dä...mmerig war, das zu erkennen. In der Akte war sogar der Vorwurf wie folgt dokumentiert: Mit dem PKW XYZ die zugelassene Geschwindigkeit für LKW um 33 km überschritten zu haben.

So dä...mmerig muss man erstmal sein.


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03 Juli 2012

Bert Wollersheim vorläufig festgenommen

Das Rotlicht in NRW brennt. Diverse Razzien, Durchsuchungen, Festnahmen, das ganze Programm. Sogar "Großkopferte" unter den Festgenommen, so z.B. Bert Wollersheim.

Der Düsseldorfer Rotlicht-König Bert Wollersheim ist am Dienstag festgenommen worden. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Polizeikreisen. Bordellchef Wollersheim ist seit vielen Jahren eine schillernde Figur im Rotlichtmilieu der Landeshauptstadt. Bundesweit bekannt wurde er mit der Fernsehserie "Die Wollersheims". Hunderte Polizisten durchsuchten am Dienstag seine Etablissements im Rheinland. Der Razzia seien monatelange Ermittlungen im Bereich des organisierten Verbrechens vorangegangen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Es gehe um Erpressung, Drogenkriminalität und Betrug. In sieben Städten erhielten mehr als 40 Amüsierbetriebe, Bordelle, Wohnungen und Geschäfte unangemeldeten Besuch. 17 Haftbefehle
Außer in Düsseldorf waren Ermittler in Bonn, Wuppertal, Voerde, Monheim, Meerbusch und im rheinland-pfälzischen Boppard im Einsatz. Um 15 Uhr wollte die Polizei bei einer Pressekonferenz Einzelheiten mitteilen. Im Visier der Ermittler stehen führende Köpfe aus dem Rotlichtmilieu. Es sollten 17 Haftbefehle vollstreckt werden. Wollersheim war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Quelle: t-online 

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Also bitte! Ich habe doch lackierte Fingernägel


Die junge Frau war nicht aufgedonnert, aber schick angezogen. Nicht überschminkt, aber gepflegt. Gehobenes Sprachniveau, offenbar bemüht, ihre Erinnerung anzustrengen.

Als dann im Raum stand, ob sie etwas mit dem Verschrotten von alten Baumaschinen zu tun haben könnte, die Zeugin:
Also bitte! Schauen Sie mich an! Ich habe lackierte Fingernägel, glauben Sie wirklich, ich würde mich mich solch einem Dreck beschäftigen?
Glaubte wirklich keiner im Gerichtssaal!


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01 Juli 2012

Betrieblicher Nichtunfall

Verschwurbelte Sprache:

Eine Bäuerin erleidet auf ihrem Bauernhof einen schweren Unfall, der aber mit ihrer beruflichen Tätigkeit nichts zu tun hat. Sie muss deshalb ins Krankenhaus.

Ein Betriebsrevisor der zuständigen Berufsgenossenschaft wird in einem Strafverfahren auf die verunfallte Bäuerin und den Unfall angesprochen. Und dann läuft er im Laufe seiner Vernehmung bezüglich seiner betriebsrevisorischen Sprache zu ungeahnter Höchstform auf, belehrt z.B. den vernehmenden Polizeibeamten, dass eine Unfalluntersuchung keine Revision ist (obwohl das überhaupt keine Rolle spielt).

Den Gipfel erreicht er dann bei der Beschreibung des Unfalls der Bäuerin, den er wegen des nicht bestehenden Zusammenhangs mit ihrer beruflichen Tätigkeit als:

"vermeintlichen Unfall mit Körperschaden als betrieblicher Nichtunfall"

bezeichnet.

Ein Hoch auf die betriebsrevisorische Verschwurbelung.




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21, 22, 23, 24, 25 ... im Polizisten-Chor

Es gibt Polizeibeamte, die offenbar meinen, dass sie das Blaue vom Himmel herunterlügen dürfen, um etwas plausibel zu machen.

Die Streifenwagenbesatzung hält an einer Ampel ganz normal bei "Rot"


hinter einem dort wegen des Rotlichtes wartenden PKW. Der PKW-Fahrer schaut in den Rückspiegel, erkennt den Streifenwagen und geht irrend davon aus, dass der wegen eines Einsatzes vorbeigelassen werden muss, fährt deshalb über die Haltelinie und hält sofort an.

Die Polizeibeamten, die später gefragt werden, wie sie denn festgestellt haben, dass die Ampel schon mehr als drei Sekunden auf Rot geschaltet war, schreiben dann in die Akte:

Wir haben laut 21, 22, 23, 24, 25 raufgezählt!

Also, wenn Sie einen Streifenwagen an einer Ampel hinter einem PKW stehen sehen und erkennen, dass die Polizeibeamten synchron den Mund bewegen, dann wissen Sie, was los ist: Die zählen, weil es ja vielleicht sein könnte, dass das Fahrzeug irgendwann losfährt.

Ich hatte mal amüsante Ärger ( www.vier-strafverteidiger.de ), weil ich gegenüber zwei Polizeibeamten behauptet hatte, dass dem, was sie in eine Akte geschrieben haben, die Unwahrheit auf die Stirn geschrieben ist. Ich bin wieder so weit!


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