30 Oktober 2009

Flexibilität von Gerichten

2 Angeklagte, 3 Verteidiger, 1 Staatsanwalt, 1 Sachverständiger, 1 Nebenkläger, 1 Nebenklägervertreter, Schöffengericht. Amtsgericht Wolfsburg. 08.30 Uhr. Anberaumt in einem der kleinsten Räume, Nebenkläger und Nebenklägervertreter müssen im Zuschauerraum sitzen.

Im großen Sitzungssaal ist für 10.00 Uhr ein Zwangsversteigerungstermin anberaumt, erfahrungsgemäß eine Veranstaltung mit der Teilnahme von 3 bis 4 Personen.

Ich spreche die Vorsitzende des Schöffengerichts an und bitte darum, zu erwägen, ob es nicht möglich wäre, kurz einfach die Räume zu tauschen, weil es in dem kleinen Sitzungssaal viel zu eng ist.

Völliges Unverständnis von ihr, man wolle heute nur 3 Zeugen hören, man werde wohl bis 10.00 Uhr fertig sein. Dazu noch die Protokollführerin: Das geht nicht, die Räume werden vorher zugeteilt.

Mir wächst einfach nur ein Horn!

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








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