28 Oktober 2009

Versuch der Anstiftung zur Rechtsbeugung fehlgeschlagen

Der Antrag der Frau Staatsanwältin auf Verhängung einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung bei einem Jugendlichen ohne Verteidiger, den man wegen des fehlenden Verteidigers möglicherweise als Anstiftung zur Rechtsbeugung auslegen könnte, hat das Gericht nicht verführt, diesem Antrag nachzugehen, nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass da etwas im Argen liegen könnte.

Aber statt seine eigene Unzulänglichkeit einzugestehen und einen Verteidiger beizuordnen, meinte das Gericht, sein "Gesicht" wahren zu müssen und verurteilte zu 10 Monaten auf Bewährung, eine Milde, die sicher darauf beruhte, dass der Hinweis auf das Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung erfolgt war und aus dem Gesamtzusammenhang schlicht unvertretbar war..

Dass sich das Vorliegen eher am Antrag der Staatsanwaltschaft als an dem späteren Urteil ausrichtet, hat man ignoriert.

Man hätte sich sonst ja auch einen abgebrochen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung






1 Kommentar:

ben hat gesagt…

Ich hoffe, Sie haben dem Unverteidigten im Anschluss an die Hauptverhandlung auf dem Gerichtsflur die Adresse eines kompetenten Kollgegen genannt, der genüsslich die Sprungrevision durchführen wird?

 

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