17 Juni 2010

Etwas ungeschmeidig das Hohe Gericht


Dem Herren Hohes Gericht gefielt gar nichts. Ihm gefiel nicht, dass ich mich angeregt mit dem Staatsanwalt unterhielt, als er, der Herr Hohes Gericht, den Saal betrat - falsch: beschritt!

Ihm gefiel nicht, dass ich laut und vernehmlich "Guten Morgen" sagte, als er die Begrüßung offenbar vergessen hatte.

Und ihm gefiel gar nicht, dass der Sitzungsvertreter gemeinsam mit mir schon ein Ergebnis gefunden hatten, mit dem wir gern hätten leben wollen: eine Einstellung nach § 153 a StPO.

Also musste der Angeklagte zu seinen Personlaien berichten und die Anklage verlesen werden. In Anbetracht der Ungeschmeidigkeit des Hohen Gerichts ließ ich den Angeklagten zunächst schweigen, für den Herren Hohes Gericht misslich, er hatte nämlich keine Zeugen geladen.

Aber da hatte das Hohe Gericht eine gute Idee: "Meine Herren, was halten Sie von einer Einstellung?"

Der Staatsanwalt und ich waren uns nach der Verhandlung höchst einig darüber, dass wir uns gegenseitig dafür bewundern, dass keiner von uns in dem Moment laut losgeprustet hat.

Das Verfahren wurde eingestellt, als Geldbuße wurde der Betrag genommen, auf den ich mich zuvor bereits mit dem Staatsanwalt geeinigt hatte.

Danke, Hohes Gericht!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Naja, so ganz konnte der Herr Vorsch(w)itzende an § 234 StPO aber auch nicht vorbei, oder? Soviel Förmlichkeit muss sein - Du willst ja schließlich auch die Terminsgebühr verdienen, oder? ;-)

Anonym hat gesagt…

gespieltes Erstaunen "das ist ja mal ne gute Idee" den StA anschauen "das wir zwei Dödel da nicht von alleine drauf gekommen sind. Vielen Dank Herr Vorsitzender"
Sarkasmus ist ja nicht strafbar :-)

MichaelMeyerSG hat gesagt…

Sehr herrlich!!

Hauptsache, das Hohe Gericht verbleibt in dem Eindruck, gar selbst auf diese tolle Idee gekommen zu sein! ;)

Gute Arbeit :)

kj hat gesagt…

ABM für arme Juristen.
Ein Einigung im Ermittlungs-verfahren zwiachen StA und Verteidiger hätten dem Angeklagten ein paar hundert Euro Anwaltskosten und dem Steuerzahler, betrachtet man die vertrödelte Arbeitszeit von Sta, Protokollantin und Richter zusammen, ebenso Lohnkosten erspart.

Werner Siebers hat gesagt…

@kj Leider ist es oft erst der nicht selbst zuständige Sitzungsvertreter, der teilweise sofort zu einem 153 oder 153a bereit ist, nachdem man sich beim Sachbearbeiter und späteren Anklageverfasser die Zähne ausgebissen hat.

Insbesondere Amtsanwälte haben selbst bei Kleinigkeiten unglaubliche Probleme mit einer Einstellung.

 

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