10 Juni 2010

Vorher oder hinterher?

Ein etwas anderer Verkehrsunfall. Der Angeklagte knallt mit seinem Fahrzeug gegen ein Wohnmobil, das weniger dem Camping als mehr der Ausübung gewerblichen geschlechtlichen Verkehres dient.

Ihm wird die Frage nach dem Zeitpunkt des Zusammenstoßes gestellt:

"Vorher oder hinterher"

Antwort:

"Dazu sage ich nichts"

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

RA Neuber hat gesagt…

Während ??!!??

Anonym hat gesagt…

Hmm...er hat das Wohngefährt also angebumst?

ElGraf hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
 

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