02 Juni 2010

Was ist eigentlich Akteneinsicht?


Manchmal fragt man sich insbesondere in umfangreicheren Verfahren mit 10tausenden von Aktenseiten, wie sich ein Gericht die Durchführung einer Hauptverhandlung vorstellt oder ob man völlig unvorbereitet in die Hauptverhandlung geht nach dem Motto: Schau mer ma!

Zur Zeit versorgt mich ein Gericht noch unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung mehr oder weniger werktäglich mit Umzugskartons voller Akten, wobei eine Strukturierung anhand der Fundstellenhinweise in der Anklage ausgeschlossen ist, weil die falsch oder nicht nachvollziehbar sind.
Einen Hinweis darauf, dass die Kammer das Chaos strukturiert haben könnte, gibt es nicht, so dass ich gespannt bin, ob die Kammer in der Hauptverhandlung, die dann sicher mehrere Jahre dauern wird, jedesmal unterbricht, wenn eine Urkunde, ein abgehörtes Telefonat oder was auch immer gefunden werden muss.

Wenn sich denn jemand die Mühe einer Strukturierung gemacht haben sollte, stelle ich mir jetzt die Frage, ob es zulässig sein kann, den Verteidigern gleichwohl lediglich ein ungeordnetes Chaos zu überlassen, quasi zentnerweise mit Papier zuzuschütten, ohne eine nachvollziehbare Ordnung zumindest vorzubereiten.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wirtschaftsstrafsache? Wurden mal wieder sämtliche Akten der Firma beschlagnahmt, ohne auch nur eine Sekunde darüber nachzudenken, ob man Kontoauszüge von 1989 für die Ermittlungen wirklich noch benötigt?

Voraussichtlich werden 80% der Akten dann noch einmal kopiert und in der Hauptverhandlung mittels eines Gabelstaplers zum Zwecke der Durchführung des Selbstleseverfahrens überreicht.

Matthias hat gesagt…

Ein faires Verfahren ist nach herrschender Meinung eines, dass schnell, mit einem Geständnis und dem vorherigen Rechtsmittelverzicht , allerdings nur auf einer Seite, zu Ende gebracht wird.
Da das Verfahren störende Einzelheiten der STPO werden entweder gnädig übersehen oder solange trackiert, also gequetscht und gebogen, bis der Sinn ins Gegenteil verkehrt ist. Für einen Prädikatsjuristen ist das doch kein Problem.

Anonym hat gesagt…

Es kann auch anders gehen. Ein besonders schönes Beispiel ist das vorbildllich organisierte Verfahren gegen Stefan Ortseifen. Das läuft dann meistens so ab, dass die Verteidigung den Zeugen irgendeinen Aktenvorhalt aus den mehreren Tausend Seiten Akten machen will. Manchmal sind die Vorhalte nicht gerade kurz. Der Zeuge ist erst einmal überfordert. Ich frage mich dann immer, wie die VRiLG Koppenhöfer es innerhalb von Sekunden schafft, dass entsprechende Dokument auf den Beamer zu schalten...

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de