17 Mai 2009

Ausweg beim Vorwurf von Trunkenheitsfahrten

Aufgrund einer deutlichen Tendenz einiger Oberlandesgerichte, bei der Anordnung einer Blutprobe die Einholung einer richterlichen Anordnung zu verlangen, sollte zur Zeit bei entsprechenden Fällen von den Betroffenen grundsätzlich ein erfahrener Strafverteidiger beauftragt werden.

1 Kommentar:

alex hat gesagt…

... der dann wohl - jedenfalls hier in Brandenburg - freudig einer Pflichtverteidigerbestellung entgegensehen kann, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht.

siehe z.B.:

http://drschmitz.info/pflichtverteidiger-bei-trunkenheitsfahrt.html

 

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