Ein aus meiner Sicht gefährliches Begründungsgebilde baut Winfried Hassemer bezüglich von Ehrenmorden auf; ich sehe sogar die Gefahr, dass er entsprechende Taten mit seiner Argumentation herausfordert, weil er sie aus Sicht der potentiellen Täter beinahe verharmlost. Entgegen seiner Argumentation wissen die entsprechenden Kreise nämlich ganz genau, was hier verboten ist oder nicht, denn gerade deshalb werden oft Jugendliche und Heranwachsende als Täter ausgesucht, um in den Genuss des Jugendstrafrechts zu kommen.
Und das hat mit Unwissenheit sicher nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Quelle: rp-onlinde
Und das hat mit Unwissenheit sicher nichts, aber auch gar nichts zu tun.
In der Debatte um sogenannte Ehrenmorde plädiert der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, für mildere Urteile. "Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden." Das sagte Hassemer am Mittwoch in einem Interview von "Spiegel online". Deshalb solle auch die juristische Konstruktion des Verbotsirrtums bei der Strafbeimessung in Erwägung gezogen werden. Demnach kann ein Täter unter Umständen sogar straffrei bleiben, wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß.
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