... was ist das denn für einer.
Ein Richter, der eine aus der JVA vorgeführte Angeklagte, der gerade die Handfesseln abgenommen werden, anpflaumt, sie könne auch mal aufstehen, wenn er den Saal betritt, lässt wenig Gutes erahnen, wenn eine wegen mehrfachen versuchten Totschalges verurteilte Angeklagte sich bei ihm einer Anklage wegen Beleidigung zu stellen hat, weil sie eine Justizvollzugsbeamtin in der JVA mit einem gar häßlichen Wort belegt hat.
Dann aber Respekt vor ihm und der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft; denn beide hatten überhaupt keine Probleme mit einer Einstellung nach § 153 StPO, nachdem sich meine Mandantin meinem Rat folgend in der Hauptverhandlung bei der beleidigten Zeugin entschuldigt hat.
Der erste Eindruck muss nicht immer der richtige sein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen