Keine Blutprobe ohne richterliche Anordnung!
Die Tendenz vieler Oberlandesgerichte ist eindeutig: Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz zieht ein Beweisverwertungsverbot nach sich!
Neuestes Beispiel, erstritten durch den Kollegen Estel aus Chemnitz, das OLG Dresden.
1 Kommentar:
Hallo Herr Siebers, ein sehr interessanter Beitrag.
MfG der tägliche Leser (Nichtjurist)
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