Das ging nicht nur schnell sondern war auch erfrischend. Der Richter erklärte der anwesenden Schulklasse, dass auch er es nicht in Ordnung fände, jetzt nach 5 Jahren über eine Sache aus dem Jahre 2004 verhandeln zu müssen.
Der Staatsanwalt nahme den zögernden Belastungszeugen, der sich nach der langen Zeit nicht richtig erinnern konnte, zum Anlaß, einen kurzen Prozess zu fördern und Freispruch zu beantragen.
So geht es auch, es muss nicht immer herumgeeiert werden.
06 Mai 2009
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7 Kommentare:
Offenbar durften Sie sich heute mit den etwas abwechslungsreicheren Angelegenheiten befassen, als ich, der im selben Gericht nur ein paar Zimmer weiter 30 min Zwangsversteigerung ohne Gebot erdulden mußte.
Jedenfalls kenne ich derart erfreuliche Erlebnisse wie sie es erlebt haben, eher von anderen Amtsgerichten als von meinem Heimatgericht.
warst du bei derselben sitzung wie ich? ;-)
im ernst: auch in meinem fall am montag gab es gar keine andere möglichkeit als freispruch. schöne besonderheit: einer der beiden angeklagten tauschte mit dem einzigen belastungszeugen, der gleichzeitig geschädigter war, handynummern aus. der zeuge ist nämlich im sozialen bereich tätig und versprach, dem angeklagten, einem ausziehwilligen jugendlichen, bei den anstehenden behördengängen helfen zu wollen.
der gerichtssaal als kontaktbörse (im weitesten sinne) - auch mal nett.
@Peter Ratzka: Das war nicht mein erstes positives Erlebnis dort - Zufall? Vielleicht geht man mit "Fremden" großzügiger um ;-)
@laertes: Kaum dort und schon Freispruch? ts, ts, ts, nicht zuviel davon!
naja, was bleibt einem als sitzungsvertreter übrig, wenn der zeuge im vorverfahren klar gesagt hat, der zweite angeklagte habe dem ersten beim diebstahlsversuch körperlich & verbal geholfen und dann in der hauptverhandlung nur noch feststellen kann, dass der angeklagte zum anderen vielleicht möglicherweise am ende eines langen konjunktivs auch "hör auf damit!" gesagt haben könnte... ;-)
was das freispruchbeantragen betrifft: schon an einem meiner ersten arbeitstage kam der stellvertretende behördenleiter in mein büro und wies mich höchstpersönlich auf die wichtigkeit von § 160 II StPO für die staatsanwaltliche praxis hin. das nehme ich ernst.
@Werner Siebers:
Dann bin ich mir beim nächsten Mal einen falschen Bart um und mache auf Auswärtiger. Vielleicht hilft's dann ja ;-).
Und es geht doch gelegentlich:
http://anwaltsalltag-pr.blogspot.com/2009/10/erstens-kommt-es-anders.html
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