Der Zeuge ist Vater eines ehemaligen Mitangeklagten, dessen Verfahren abgetrennt wurde. Der Zeuge wird vom Vorsitzenden belehrt, dass er nichts sagen muss, wenn er sich oder einen Angehörigen belasten würde.
Davon abgesehen, dass diese Belehrung wieder mal ungenügend war, weil sie den Sinn des § 55 StPO ins Gegenteil verkehrt, fragte der Zeuge dazwischen, ob er denn überhaupt aussagen müsse, weil sein Sohn doch auch was mit der Sache zu tun habe.
Ich teilte dem Vorsitzenden mit, dass ich sicher sei, dass er nach § 52 StPO nichts aussagen müsse, auch wenn das Verfahren gegen den Sohn abgetrennt sei. Der Vorsitzende unterbrach darauf die Sitzung, weil er sagte, der Hinweis habe wohl Hand und Fuss.
Nach fünf Minuten Pause kam die Kammer aus dem Beratungszimmer zurück und teilte mit, dass der Zeuge tatsächlich nichts aussagen müsse; das teilte der Vorsitzende dem Zeugen dann auch so mit und wollte ihn eigentlich entlassen.
Darauf der Zeuge: Nö, ich will ja aussagen, mich interessierte nur mal so, ob ich aussagen muss oder nicht.
4 Kommentare:
Aber schön, dass man wenigstens mal drüber geredet hat. ;-)
Schön, dass das geklärt wurde...
Verstehe nicht, was es da zu diskutieren gab, sonst würden ja ständig Verfahren abegtrennt um das Zeugnisverweigerungsrecht zu umgehen.
Vielleicht ein ehemaliger Jurastudent?
Natürlich gab es da nichts zu diskutieren, aber ich kann auch nichts daran ändern, dass hin und wieder Verteidiger Gerichte auch auf Selbstverständlichkeiten aufmerksam machen muss.
Kommentar veröffentlichen