11 Mai 2006

pragmatische Lösung im Amtsgericht Braunschweig

Das war gar nicht so einfach zu lösen. Der Hartz IV empfangende Mandant war angeklagt, betrogen zu haben bei Abschluss eines Handyvertrages. Er soll dabei auch gestohlene Personalpapiere vorgelegt haben. Einziger Belastungszeuge: Der Dieb der Personalpapiere, bei dem auch das ergaunerte Handy gefunden wurde. Der Handyverkäufer war als Zeuge nicht geladen, weil er schon im Ermittlungsverfahren eigentlich keine rechte Erinnerung hatte. Allerdings hatte er bei einer Wahllichtbildvorlage mit wenig Sicherheit den Belastungszeugen als Vertragspartner vermutet.

In einer sehr angenehmen, offen geführten Diskussion zwischen Gericht, Staatsanwalt und mir als Verteidiger wurde dann vor Aufruf zur Sache erörtert, wie denn nun die Kuh vom Eis geholt werden könnte. Da aus anderen Gründen die Voraussetzung einer notwendigen Verteidigung gegeben war, wurde ich letztlich beigeordnet und das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt, um weiteren Aufwand und Kosten zu vermeiden.

Eine Lösung, bei der sich niemand verbiegen musste und mit der alle Beteiligten leben konnten. Das geht leider nicht mit jedem Staatsanwalt oder Richter.

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