22 Mai 2006

Spontangeständnisse von Besoffenen -immer wieder gern genommen

Ein schlafender Autofahrer fiel am Sonntagabend einem Zeugen im Gelände einer Tankstelle in Chemnitz auf.

Die hinzugerufene Polizei stellte an einer Zapfsäule einen Ford Mondeo fest, in welchem ein Mann auf dem Fahrersitz saß und schlief. Die Beamten weckten den Mann und nahmen dabei starken Alkoholgeruch wahr. Der 51-Jährige gab spontan an, mit dem Pkw zur Tankstelle gefahren zu sein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,41 Promille. Nun folgten die Anordnung der Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins des 51-Jährigen. Zudem war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er muss sich jetzt wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit im Verkehr verantworten.


Quelle: sachsen-fernsehen.de

Wenn Volltrunkene etwas "spontan angeben", befällt mich die Befürchtung, dass Polizisten hin und wieder spontan vergessen, zu belehren, dass ein Beschuldigter schweigen darf und zunächst mal die "Spontanäußerung" abwarten.

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