23 Dezember 2008

Pappnasen sind unterwegs - Verteidigung am Hochreck

Welch umfassende Inkompetenz manche Kollegen, die die ein oder andere Strafverteidigung betreiben, an den Tag legen, zeigt ein Beispiel aus Wiesbaden.

Ein Schüler wurde wegen fahrlässiger Brandstiftung - er hatte seine Schule angesteckt - zu einer milderen Strafe verurteilt, als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Und was fällt dem Verteidiger dazu ein?:
Das Strafmaß blieb unter der Forderung des Staatsanwalts: Dieser hatte für den Hauptangeklagten ein ein Jahr und acht Monate auf Bewährung sowie als Auflage 200 Arbeitsstunden gefordert. Für den Mitangeklagten hielt der Staatsanwalt eine Verwarnung sowie 80 Arbeitsstunden für angemessen. Der Verteidiger des Hauptangeklagten zeigte sich zufrieden: Er kündigte an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Quelle: pr-inside

Wenn man mit dem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zu Lasten des Mandanten rechnen muss, ist es schon fahrlässig dumm, kein Rechtsmittel einzulegen. Selbiges auch noch öffentlich anzukündigen, schreit schon nach zukünftigem Strafsachenverbot.

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die Ankündigung ist ja nicht bindend, oder? Vielleich kommt doch noch ein Fax von dem Verteidiger, fachgerecht zehn Minuten vor Fristablauf.

 

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