08 Dezember 2008

Wieso, es ist doch alles erledigt?

Diese Antwort erhielt ich heute von einer Jugendrichterin, die ich gebeten hatte, einen Zeugen nach § 55 StPO zu belehren, u.a., weil sich aus der Akte ergab, dass er in einer Gruppe unterwegs war, aus der heraus, so die Anklage, angeblich Körperverletzungsdelikte begangen wurden.

Weil die Opfer diesen Zeugen nicht eindeutig identifizieren und zuordnen konnten, war das Verfahren gegen ihn nach § 170 II StPO eingestellt worden.

Auf meinen Hinweis, dass solche Einstellungen nicht endgültig sind, fragte sie mich allen Ernstes, ob ich so etwas denn schon mal erlebt hätte. Erst mein Beispiel eines Verdächtigen, gegen den ein Verfahren zunächst eingestellt worden war und der dann erst nach Jahrzehnten über eine DNA-Analyse als Täter eines Mordes identifiziert wurde, lies bei ihr so gaaaanz langsam eine Erkenntnis wachsen.

Belehrt hat sie zunächst gleichwohl nicht, erst später, als der Zeuge selbst anfing etwas über eine Auseinandersetzung zu faseln.

Der war dann oberhalb des Halses noch etwas langsamer als die Richterin, und deren Langsamkeit war in der Situation eigentlich schon sehr schwer zu toppen.

Ich frage mich wirklich, ob es sich unser Staat leisten muss, solche Kaliber einen Job machen zu lassen, in dem man die Macht hat, Menschen die Freiheit zu nehmen.

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