03 Februar 2010

Berufungsgalopp

Eine stringent geführte Berufungsverhandlung ohne den erkrankten Angeklagten mit einer von mir selbst für ihn unterschriebenen Vollmacht und besonderen Ermächtigung für die Berufungsbeschränkung.

Der umfassend vorbereitete Vorsitzende führt in wenigen Minuten in die entscheidenden Punkte des Akteninhaltes ein, die Sitzungsvertreterin nimmt die Strafmaßberufung der Staatsanwaltschaft zurück, und schon gibt es die vom Angeklagten herbeigesehnte Bewährung.
30 Minuten, die ihm in Abwesenheit viel, viel Knast (Bewährungswiderrufe) erspart haben. Der seidene Faden ist nicht gerissen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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