09 Februar 2010

Brandstifter

Es scheint sich zu verdichten, dass ein Staatsanwalt in einige seiner Abschlussverfügungen vor der Anklage definitiv falsche, die Angeschuldigten diffamierende Behauptungen aufnimmt. Nachdem sich ein solcher Vorgang nicht als Einzelfall darzustellen scheint, wird wohl vertiefende Informationssuche angesagt sein.

Sollte einem Kollegen auch untergekommen sein, dass in Abschlussverfügungen  einer Staatsanwaltschaft zwischen Harz und Heide Behauptungen z.B. über angebliche Vorstrafen auftauchen, die sich dann als objektiv falsch erweisen: Bitte melden!

Auch wenn das dann durch Versehen entschuldigt worden sein sollte, könnte das eine Masche sein, die schnellstens unterbunden werden muss.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

3 Kommentare:

stiffler hat gesagt…

ich kann dzu nur immer wieder sagen, dass die deutsche justiz eine einzige rechtliche Katastrophe ist...

Anonym hat gesagt…

Der Hammer, zumal man eine solche Verfügung ohne RA nicht mal zu Gesicht bekommt, wenn ich mich nicht irre...

Werner Siebers hat gesagt…

Der Mandant ohne Anwalt bekommt sie nicht zu sehen und der "Nichtstrafverteidiger" wird möglicherweise solche versteckte Hinweise auch nicht immer sehen.

Wer liest schon diese eigentümlichen Abschlussverfügungen!

 

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