11 Mai 2006

Klo = Kein Lesen obligatorisch

Muss ein Staatsanwalt eigentlich die Akte vollständig lesen, bevor er anklagt? Möglicherweise nicht. Auf Seite 1 einer Akte schreibt ein Polizist auf, dass mein Mandant einem neunjährigen Mädchen eine Tüte mit Süßigkeiten entrissen habe. Anklage: Raub! Wenn man die Akte lesen müsste oder sie gelesen hätte, hätte man festgestellt, dass das Mädchen selbst und die erwachsene Begleiterin wenig später nochmals genauer befragt wurden und dass übereinstimment bekundet wurde, dass das Mädchen die Tüte abgestellt hatte und dass mein Mandant diese abgestellte Tüte im Vorbeilaufen mitgenommen hatte, ohne das Mädchen auch nur zu berühren.

Morgen ist Verhandlung, leider erscheinen meistens bei solchen Klo(ps)-Anklagen die Anklageverfasser nicht persönlich.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und ist der Vorwurf nur als Diebstahl bei Eröffnung des Verfahrens gewürdigt worden § 207 I Nr. 3 StPO? Dann wäre ggf. auch die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers entbehrlich :)

Anonym hat gesagt…

EIne Tüte Süßigkeiten, aha. Ich hatte mal in einer Diebstahlsache zu verteidigen, wo dem Angeklagten vorgeworfen wurde, er habe in einem Verbrauchermarkt an der SB-Theke in die dortige Olivenschüssel gegriffen und eine (!) Olive vor Ort verzehrt. In konkreten Anklagesatz stand dann noch, dass die gesamte Schüssel Oliven im Gesamtwert von 50,00 € entsorgt werden musste, da mein Mandant verschmutzte Hände hatte (klar, Mandant war ja auch Ausländer, noch dazu ein wenig dunkler als der europäische Durchschnitts-StA; dunklere Haut=dunklere Hand=schmutzig). Wozu die Wertangabe der Schüssel Oliven da stand, keine Ahnung. Über den Wert der einzelnen Olive, oder über Diebstahl geringwertiger Sachen (gegessen wurde schließlich nur eine Olive), stand jedenfalls nichts in der Anklage, wozu auch. In der Hauptverhandlung, in der hinzuverbundene (ernsthaftere) Verfahren mitverhandelt wurden, hat der Sitzungsvertreter der StA (nachdem er schon bei Verlesung der Oliven-Anklage kurz stutze) sofort und ohne großes Zieren im Hinblick auf die weiteren Straftaten eine 154-Einstellung angeregt. Wurde dann auch promt gemacht. Hätte man auf Anregung der Verteidigung auch schon vorher machen können, aber wer hört schon auf den Verteidiger, wenn die objektivste Behörde der Welt ermittelt hat...

Anonym hat gesagt…

Da frage ich mich immer wofür das Zwischenverfahren denn da ist. Ein Ausbilder in Referendariat hat als Strafrichter solche Sachen zur StA zurückgegeben. Denn die Sitrzungsvertreter (meistens insolchen Sachen ja auch Referendare) könne da am wenigsten für, und müssen dann noch telefonieren, weil sie die Anweisung bekommen haben, nicht ohne Rücksprache einzustellen.
Morgen muß ich wegen gefährlicher Körperverletzung zum hiesigen Ag, bemerkenswert, da in der Zusammenfassung des ermittenden Polizisten steht, ein Täter konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden.
Da staunt man manschmal Buaklötze

 

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