Von allen guten Geistern verlassen, nur das und nicht mehr oder weniger muss man den Beteiligten (Polizist, Staatsanwalt und Ermittlungsrichter) bescheinigen, wenn man in einer Akte liest, dass ein Dursuchungsbeschluss deshalb erging, weil eine Zeugin berichtet hat, dass ihr ein Unbekannter mitgeteilt habe, dass der Beschuldigte ihm, dem Unbekannten, angeblich erzählt habe, im Besitz von Kinderpornos zu sein.
Bei der Durchsuchung wurden übrigens keine Kinderpornos gefunden, welche Überrschung!
08 Juni 2009
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8 Kommentare:
hat man als beschuldigter in so einem fall eigentlich eine möglichkeit, den verursacher der unangenehmen episode irgendwie belangen zu lassen?
einen Versuch ist es wert
Ja denkt denn niemand an die Kinder?
Lieber 10 zu Unrecht in den Knast, als noch ein Bild irgendwo von einem posierenden Kind!
Anwaltlicher Alltag. Eine richterlich abgesegnete Wohnungsdurchsuchung wird heutzutage schon dann durchgeführt, wenn ein Anonymus berichtet, Herr X habe das Wort "Kinderpornografie" schon einmal halböffentlich ausgesprochen und sähe aus wie jemand, den man unter Umständen zutrauen könnte, sich für Kinder zu interessieren (Kinderarzt?).
Beschwerde? Aus den "zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses" zurückzuweisen. Schadensersatz? Was für ein Schaden?
Lieber 10 zu Unrecht im Knast finde ich zuviel, mir würde der eine Anonyme reichen, der zu Unrecht in den Knast geht, der diese Meinung vertritt. Mal sehen, wie lange er bräuchte, seine Meinung zu ändern.
Ach, so einem "Anonymen" wünsche ich eine Durchsuchung, die sich auch auf den Recher am Arbeitsplatz bezieht. Chef wird sich freuen, und der Makel bei Kollegen und Nachbarn ist ja auch gaaaaanz schnell weg.
Muß man schon offenscihtlichen extra noch mit einem Smiley kennzeichnen? =:-)
Na ja, angesichts der "Ernsthaftigkeit" sowie dem Tremolo in der Stimme, mit denen gewisse Leute alles mögliche an Unsinn "begründen" (gerne mit "Kinder" oder älteren "Terroristen" ;-) im Satz), überrascht es eigentlich nicht mehr ... :-(
oops: "offensichtlichen Sarkasmus" sollte es heißen.
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