Nach Aristoteles ist ein Phlegmatiker in ethischer Hinsicht unzulänglich und damit sittlich minderwertig - das Urteil erlaube ich mir natürlich nicht.
Aber als Strafkammer wochenlang auf Anträgen der Verteidigung zu sitzen und selbige nicht zu bescheiden, um dann die Verteidigung zu fragen, ob sie noch Anträge stellen will, ruft zumindest ein wenig Kopfschütteln hervor.
Aber vielleicht liegt die Zurückhaltung auch daran, dass man sich nicht traut, zu offenbaren, dass man wie die Verteidigung die Anklage für einen recht kläglichen Rohrkrepierer hält.
11 Juni 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen