Die Zeugin, Beamtin beim Landeskriminalamt in Magdeburg, berichtete heute in öffentlicher Hauptverhandlung, dass sie keineswegs im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Zuschauerraum den Hauptverhandlungen in zwei Verfahren beiwohne, sondern ausschließlich im Auftrag des Landeskriminalamtes zu Schulungszwecken.
Dass sie in den Pausen zumindest in einem der Verfahren auch Kennzeichen von vor dem Landgericht geparkten Fahrzeugen aufschreibe, gehöre auch zu diesem Auftrag.
Und dass sie sich in den Pausen oft so in der Nähe von Prozessbeteiligten aufhalte, dass der Eindruck entstehe, dass sie Gespräche belauschen würde, dann läge das natürlich ausschließlich an der Enge des Landgerichts.
Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass der ein oder andere Prozessbeteiligte gewisse Zeifel an dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage hatte. Ich natürlich nicht, ich glaube Kriminalbeamten.
03 Juni 2009
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1 Kommentar:
Die Aussage klingt für mich plausibel und glaubhaft. Vielleicht ist die Beamtin ein bedauernswertes Mobbingopfer ihres Chefs, die genötigt wird, sich auf Gerichtsfluren herumzudrücken und Nummernschilder zu notieren. :-)
Warum wird über solche Fragen überhaupt Beweis erhoben?
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