Sicher kein schönes Beispiel, aber einer der Fälle, bei dem nachdenkenswert ist, was die angebliche Strafmilderung eines Geständnisses betrifft. Wie oft hören Verteidiger von Staatsanwälten oder Gerichten, dass es im Falle eines Geständnisses "lediglich" eine Freiheitsstrafe von XY geben wird.
Leider lassen sich viele Verteidiger kritiklos auf diese "Angebote" ein. Interessant wird das aber erst, wenn man nachfragt, was es denn ohne Geständnis geben würde. Oft bemerkt man dann, wie die Gesprächspartner ins Schleudern kommen oder, dass die Differenz so marginal ausfallen soll, dass das jedenfalls kein Grund sein kann, dem Mandanten anzuraten, nicht zu schweigen.
Ob es so auch in diesem Fall war, vermag ich nicht zu beurteilen, es könnte aber so sein.
Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger wurde am Freitag vor dem Kölner Landgericht eine Frau aus Hürth verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter ihre elfjährige Tochter zur Prostitution mit zwei Freiern gezwungen hatte. Die Verurteilte hatte ihre Taten bereits zu Beginn des Prozesses gestanden.
Quelle: Kölnische Rundschau
2 Kommentare:
Eine Strafrichterin im hiesigen Bezirk versucht immer, die Angeklagten mit folgendem Angebot zu locken: "Bei mir gibt es für ein Geständnis 40% Strafnachlaß." Auf die Gegenfrage: "40% von was?" hat sie aber zumeist keine Antwort.
Und genau da liegt das Problem, aber mehr bei dennen, die unreflektiert solche Pseudoangebote annehmen.
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