Es war eine Konstellation, wie sie besser nicht hätte sein können. Eine Richterin, die nicht nur mit Augenmaß sondern auch mit Fachwissen und Entscheidungsfreude gesegnet ist und ein Staatsanwalt, der sich pragmatischen Lösungen nicht nur nicht verschließt, vielmehr konstruktiv zu solchen beiträgt.
Eine Anklage wegen Körperverletzung gegen einen zwar unter Bewährung stehenden aber nicht einschlägig vorbelasteten Angeklagten, eine weitere Anklage liegt dem Gericht bereits vor, allerdings ist in diesem weiteren Verfahren, das noch nicht terminiert wurde, ein anderer Verteidiger beigeordnet.
In einem Vorgespräch können wir klären, dass im Falle eines Geständnisses in beiden Sachen eine weitere Bewährung möglich ist, dass dann die zweite Sache beigezogen und verbunden werden könnte, der dort beigeordnete Kollege entpflichtet würde und die Sache insgesamt sofort ein rundes Ende nehmen könnte.
Der Mandant war froh, überhaupt noch eine Bewährung zu bekommen und die weitere Sache auch nicht mehr im Rücken zu haben, so dass dann alles sehr schnell über die Bühne ging und nach Verkündung des Urteils - 18 Monate auf Bewährung für beide Sachen zusammen - allseits auf Rechtsmittel verzichtet wurde.
Eine gute und schnelle Lösung für alle Beteiligten, für die es verständige, flexible und gesprächsbereite Beteiligte braucht - leider keine alltägliche Konstellation.
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