08 Februar 2010

Freundlicher Hinweis

Ich hatte versehentlich mein Fahrzeug auf einem Gerichtsparkplatz abgestellt, der für mich nicht zugelassen war.

Eine freundliche Richterin, die wohl gerade etwas Zeit hatte, kam extra in den Sitzungssaal und bat mit fröhlicher Stimme, dass das Fahrzeug von dem Parkplatz entfernt werden möge.

Der höflichen Bitte bin ich natürlich gerne nachgekommen, zumal ein wenig Bewegung und frische Luft zwischendurch immer wieder der Gesundheit förderlich ist.

Schön, dass es in den Gerichten immer den ein oder anderen Aufpasser gibt, der sich um das Wesentliche kümmert.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tja, jeder Gang hält schlank! ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Und blondierte sind noch zickiger als Echtblonde.

Kand.in.Sky hat gesagt…

Hat sie denn sofort den Parkplatz eingenommen?

#k.

Unknown hat gesagt…

naja, is doch schön. Nachher kann ein etwaiger Gefangenentransport dort nicht zugestellt werden, weil der Parkplatz belegt ist.

Wäre mal interessant, ob es dann auch so ein Schreiben gibt "konnte ich nicht zustellen, habe die Zustellung auf dem Grundstück zurückgelassen"

Anonym hat gesagt…

Ich hielt kürzlich bei meinem "Hausgericht" direkt im Halteverbot vor der Poststelle, um ein schweres Aktenpaket auf dem kürzesten Weg in selbige zu schleppen. Als ich nach ca. 120 Sekunden wieder zu meinem Fahrzeug kam, sah ich in 100 Meter Entfernung einen Ordnungsamtsmitarbeiter hektisch auf mich zu galoppieren, der mir ein Knöllchen in die Hand drückte.

Der OWi-Akte habe ich dann entnommen, daß der Poststellen-Wachtmeister, dem ich das Paket in die Hand gedrückt hatte, kurzerhand beim Ordnungsamt angerufen und mich verpetzt hatte... Und tatsächlich fand er dort einen "Kollegen", der nichts besseres zu tun hatte, als sofort loszustürzen. Leute gibt's...

Kein Wunder, daß Wachtmeister so schlecht bezahlt werden. Zurecht!

Anonym hat gesagt…

Der vermeintliche Gerichtsparkplatz war ein Behindertenparkplatz. Ein wenig Rücksichtnahme auf behinderte Menschen würde auch einem Strafverteidiger gut zu Gesicht stehen.

stiffler hat gesagt…

Tja es gibt doch tatsächlich auch noch freundliche richter...

 

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