05 Februar 2010

Hurenlohn

Also ich schätze so, dass ein Sachbearbeiter beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen mindestens 17.500,00 € netto im Monat verdient. Wenn ich das so schätze, ist das möglicherweise völlig blödsinnig und interessiert sicher keinen Menschen.

Wenn aber ein Sachbearbeiter des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen schätzt, dass meine Mandantin als Prostituierte an 5 Tagen in der Woche jeweils mindestens 5 Freier bedient und von jedem Freier mindestens 100,00 € bekommt, dann wird so ein Schwachsinn zur Grundlage eines Strafbefhls gemacht und man kann nur hoffen, ein Gericht zu finden, das im konkreten Einzelfall (Alter, Aussehen, Umgebung etc.) erkennt, das solch eine Schätzung genauso viel Wert hat, wie meine über 17.500,00 € - oder vielleicht stimmt es ja doch!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

7 Kommentare:

cledrera hat gesagt…

Ruhig Brauner,
wenn schon die Länge eines eregierten männlichen Fortpflanzungsorgans dem Beweis zugänglich ist, dann erst recht die Frage der durchschnittlichen Freieranzahl. Die Fragestellungen bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen dürften erheiternd werden.

Vollzugsteilnehmer hat gesagt…

Ach, Sie haben Vanessa wieder getroffen? Hoffentlich vergaßen Sie nicht, sie von mir zu grüßen...

Peter

Werner Siebers hat gesagt…

Ne, jetzt wars Nadine. Soll ich die auch grüßen?

Werner

Taxman hat gesagt…

Sich empören ist leicht.

Die umfangreiche finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Prostituierten zu recherchieren und das Vorgehen des Finanzamts damit zu vergleichen ist natürlich ungleich arbeitsaufwändiger.

Aber wofür hat Ihre Mandantin Sie eigentlich engagiert, fürs Empören oder für substantielle anwaltliche Tätigkeit??

Vollzugsteilnehmer hat gesagt…

Nadine? Nö, lassen Sie mal gut sein. Der sollten Sie lieber gleich meine Nummer geben...

Peter

Mausflaus hat gesagt…

blöde Frage: was wär denn ne realistische Schätzung? dass ein Finanzbeamter da überfordert ist, find ich jetzt verzeihbar.

Anonym hat gesagt…

@Taxman, das kann nur eine rhetorische Frage sein.

Der Mandant (resp. die Mandantin) wird Siebers wohl kaum wegen juristischer Fähigkeiten oder gar Argumentationsvermögen engagieren.

Eher schon, weil er Ahnung vom Business hat. Stammkunde und so, Sie wissen schon.

 

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